DiPA
Digitale Pflegeanwendungen
Hier finden Sie alle relevante Informationen – von Hinweisen zu der Frage, was eine DiPA ist, welche Aufgaben das BfArM im Rahmen des Verfahrens zur Aufnahme in das Verzeichnis erstattungsfähiger DiPA hat und wie die Aufnahme einer DiPA in das Verzeichnis beantragt werden kann, über Informationen darüber, wie man DiPA erhält und sie anwendet, bis hin zu Verweisen auf relevante Dokumente und weitere Internetseiten.
Aktueller Stand
Ab sofort steht das elektronische Antragsportal zur Verfügung, über welches Anträge zur Aufnahme einer DiPA in das DiPA-Verzeichnis eingereicht werden können. Darüber hinaus bietet das BfArM umfangreiche Beratungsmöglichkeiten zu DiPA, der Antragstellung, dem Nachweis des pflegerischen Nutzens und vielen weiteren Aspekten an. Termine für die Beratungen können über das Innovationsbüro des BfArM vereinbart werden.
Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung
Die Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV) wurde am 06.10.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Der vorangegangene Referentenentwurf kann zur weiteren Information hier abgerufen werden:
Anlage 1 zum Referentenentwurf des BMG - DiPAV
Anlage 2 zum Referentenentwurf des BMG - DiPAV
Kontakt
E-Mail:
dipa@bfarm.de
Telefon: +49 (0)228 99 307-5989
Telefonische Servicezeiten: 9-11 Uhr (Montag bis Freitag)