21.05.2024
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Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1331
Unterstellung von sieben weiteren Estern von BMK-Glycidsäure, sechs weiteren Estern von PMK-Glycidsäure und IMDPAM unter die Grundstoffüberwachung
Die Delegierten Verordnung (EU) 2024/1331 tritt am 3. Juni 2024 in Kraft und gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar.
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21.05.2024
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Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1331
Unterstellung von sieben weiteren Estern von BMK-Glycidsäure, sechs weiteren Estern von PMK-Glycidsäure und IMDPAM unter die Grundstoffüberwachung.
Die Delegierten Verordnung (EU) 2024/1331 tritt am 3. Juni 2024 in Kraft und gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar.
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14.05.2024
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Anbau von Schlafmohn im Jahr 2023
Der Anbau von Schlafmohn (Papaver somniferum) folgt in Deutschland einer langen Tradition und erfreut sich insbesondere seit 2019 einer großen Beliebtheit.
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06.05.2024
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Formblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) zum Anbau von Cannabis zu medizinisch - wissenschaftlichen Zwecken
Formblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) zum Anbau von Cannabis zu medizinisch - wissenschaftlichen Zwecken
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06.05.2024
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Leitfaden zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Medizinal - Cannabisgesetz (MedCanG) zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Leitfaden zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Medizinal - Cannabisgesetz (MedCanG) zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken
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06.05.2024
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Formblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Medizinal - Cannabisgesetz (MedCanG) zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Formblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Medizinal - Cannabisgesetz (MedCanG) zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken
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06.05.2024
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Leitfaden zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Medizinal - Cannabisgesetz (MedCanG) zum Anbau von Cannabis zu medizinisch - wissenschaftlichen Zwecken
Leitfaden zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Medizinal - Cannabisgesetz (MedCanG) zum Anbau von Cannabis zu medizinisch - wissenschaftlichen Zwecken
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18.04.2024
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Formblatt zum Antrag auf Verlängerung
Antrag auf Verlängerung der Zulassung eines Arzneimittels, das zur Verminderung der Keimzahl mit ionisierenden Strahlen behandelt worden ist (§ 7 AMG und § 1 AMRadV)
Cannabis zu medizinischen Zwecken
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02.04.2024
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Hinweise für Patientinnen und Patienten
Mit dem zum 01.04.2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetz (CanG) werden unter anderem Cannabis zu medizinischen Zwecken und Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken aus dem Anwendungsbereich des BtMG herausgenommen und im Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG) neu geregelt.
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02.04.2024
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Hinweise für Ärztinnen und Ärzte
Mit dem zum 01.04.2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetz (CanG) werden unter anderem Cannabis zu medizinischen Zwecken und Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken aus dem Anwendungsbereich des BtMG herausgenommen und im Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG) neu geregelt.
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02.04.2024
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Hinweise für Apothekerinnen und Apotheker
Mit dem zum 01.04.2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetz (CanG) werden unter anderem Cannabis zu medizinischen Zwecken und Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken aus dem Anwendungsbereich des BtMG herausgenommen und im Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG) neu geregelt.
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02.04.2024
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Einfuhr und Ausfuhr
Für die Ein- und Ausfuhr von Medizinalcannabis ist nach §§ 12, 14 Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) neben der erforderlichen Erlaubnis gemäß § 4 MedCanG für jede Ein- oder Ausfuhr eine Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung des BfArM notwendig.Das Verfahren zur Erteilung der Ein- und Ausfuhrgenehmigungen ist in der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) geregelt.
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01.04.2024
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Reisen mit Cannabisarzneimitteln
Seit dem 1.4.2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Allerdings ist medizinisches Cannabis in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin Betäubungsmittel. Aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird somit für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt. Die nachfolgenden Informationen sollten bei Reisen berücksichtigt werden.
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01.04.2024
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Pharmazentralnummern zu analytischen Zwecken
Pharmazentralnummern zu analytischen Zwecken
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01.04.2024
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Pharmazentralnummern für patientenbezogene Zubereitungen
Pharmazentralnummern für patientenbezogene Zubereitungen
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01.04.2024
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Betäubungsmitteltabelle
Betäubungsmitteltabelle
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01.04.2024
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Änderungen in der Betäubungsmittelgesetzgebung
Änderungen in der Betäubungsmittelgesetzgebung
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27.03.2024
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FAQ BtMVV
Aktualisierter PDF-Download
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19.03.2024
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Betäubungsmittel-Abgabebelege jetzt alle elektronisch
Mit Jahresbeginn 2024 ist die letzte Übergangsfrist für Betäubungsmittel-Abgabebelege auf Papier abgelaufen.
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19.03.2024
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Zuständige Landesbehörden für Beglaubigungen der Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln
Zuständige Landesbehörden der einzelnen Bundesländer für die Beglaubigung der Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln - Schengener Abkommen
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