BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
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Begleiterhebung
Mit dem am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert. Darüber hinaus wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Gesetz beauftragt, eine nicht-interventionelle Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durchzuführen. Die Begleiterhebung wurde am 31.03.2022 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geschlossen. Die Eingabe von Daten ist seitdem nicht mehr möglich. Die Ergebnisse der Begleiterhebung werden nachfolgend vorgestellt.
Abschlussbericht
Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln:
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