Die Datenbank bildet sowohl die aktuellen als auch bereits behobene Lieferengpässe ab (Menüpunkt „alle Meldungen“). Bei der Übersicht „Aktuelle Lieferengpässe“ sind die Löschmitteilungen bereits herausgefiltert; sie zeigt also die aktuellen Lieferengpassmeldungen für Humanarzneimittel (ohne Impfstoffe).
Die Veröffentlichung in der Datenbank erfolgt arzneimittelbezogen. Zu einem Arzneimittel ist daher immer nur die Meldung enthalten, die den zuletzt gemeldeten Stand wiedergibt. Dabei kann es sich entweder um die Erstmeldung eines Lieferengpasses handeln oder um eine Änderungs- oder eine Löschmitteilung.
Beispiel:
Der Zulassungsinhaber meldet den Lieferengpass eines Arzneimittels. Diese Meldung wird in die Datenbank aufgenommen.
Das Arzneimittel ist wieder lieferfähig, der Zulassungsinhaber meldet eine Löschmitteilung des Lieferengpasses. Diese Meldung wird in die Datenbank aufgenommen. Die Erstmeldung des Lieferengpasses, auf die sich diese Löschmitteilung bezieht, wird nicht mehr als eigenständige Meldung in der Datenbank aufgeführt. Die Information „Datum der Erstmeldung“ erscheint vielmehr als Information im Datensatz der Löschmitteilung.
Einige Zeit später tritt dann noch einmal ein Lieferengpass ein, den der Zulassungsinhaber erneut meldet. Diese Meldung wird in die Datenbank aufgenommen. Jetzt wird nicht mehr die Löschmitteilung als eigenständige Meldung in der Datenbank dargestellt, sondern stattdessen die dann aktuelle Erstmeldung.
Ein Arzneimittel kann also zu verschiedenen Zeitpunkten mehrfach von Lieferengpässen betroffen sein – es wird aber in der Datenbank nur ein Mal mit dem jeweils zuletzt gemeldeten Status dargestellt.
Ebenso ist zu beachten, dass von einem Lieferengpass gleich mehrere zugelassene Arzneimittel des gleichen Wirkstoffs (insbesondere bei Generika) oder auch unterschiedliche Stärken oder Darreichungsformen desselben Arzneimittels betroffen sein können.
Beispiel:
Es besteht der Lieferengpass eines Wirkstoffes, der in Schmerzmitteln verwendet wird.
Dieser Wirkstoff wird von zwei Zulassungsinhabern genutzt.
Zulassungsinhaber 1 stellt daraus Tabletten der Stärke 200 mg und 400 mg her. Zulassungsinhaber 2 stellt daraus Tabletten der Stärke 600 mg sowie Tropfen her.
Somit ergeben sich hier allein vier Meldungen. Diese betreffen jedoch letztlich nur Arzneimittel, die diesen einen Wirkstoff enthalten. Eine allgemeine Verschärfung der Lieferengpasssituation lässt sich daher an diesem Anstieg der Meldungen nicht ablesen.
So hatte beispielsweise alleine die Valsartan-Problematik in 2018 zu 118 neu gemeldeten Lieferengpässen geführt. Dies stellt statistisch betrachtet einen deutlichen Anstieg der Meldungen in 2018 dar, ohne dass sich daraus ein genereller, wirkstoffübergreifender Anstieg von Lieferengpasssituationen in diesem Jahr ableiten ließe.
Das BfArM führt daher grundsätzlich Einzelfallprüfungen der Meldungen durch, deren Ergebnis die weiteren Maßnahmen unter Einbindung aller betroffenen Akteure (Unternehmen, Fachkreise, Verbände etc.) bedingt.