Gemeinsame Expertenkommission BVL / BfArM zur Einstufung von Stoffen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben eine Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden, ins Leben gerufen.
Hintergrund der Schaffung der neuen Kommission ist, dass Stoffe, die bislang vorwiegend oder ausschließlich in Arzneimitteln verwendet wurden, vermehrt als Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in Verkehr gebracht werden. Seitens der Behörden bestehen jedoch häufig Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Verkehrsfähigkeit dieser Erzeugnisse als Lebensmittel.
Ziel dieser Gemeinsamen Expertenkommission ist es, als anerkanntes unabhängiges Gremium mit hoher fachlicher und wissenschaftlicher Autorität unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben Kriterienkataloge, Entscheidungsbäume und Stellungnahmen zu erarbeiten. Themen sind beispielsweise die Einstufung von möglichen Gesundheitsgefahren oder die Einstufung, ob ein Stoff als Arzneimittel zu qualifizieren ist. Die zu erarbeitenden Gutachten werden mit einer Empfehlung schließen, ob ein Stoff als Lebensmittel verkehrsfähig ist. Somit wird die Gemeinsame Expertenkommission einen aktiven Beitrag zur Risikoeinschätzung von so genannten Borderline-Produkten und zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung leisten.
Mit den Empfehlungen der Kommission sollen den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Gutachten an die Hand gegeben werden, auf die gerichtsfeste Vollzugsmaßnahmen gestützt werden können.
Aus einer Vielzahl von qualifizierten Bewerbern konnte eine Berufungskommission sechs Mitglieder und sechs Stellvertreter berufen. Die berufenen Experten sind auf den Gebieten der Toxikologie, Pharmakologie, pharmazeutischen Biologie, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittel- und Arzneimittelanalytik, Arzneimittelsicherheit, Ernährungsmedizin sowie im Lebensmittel- und Arzneimittelrecht tätig. Das Fachwissen der sechs behördenexternen Experten soll im Zusammenspiel mit der Fachkenntnis von vier Vertretern der amtlichen Arzneimittel- und Lebensmittelüberwachung und jeweils einem Vertreter des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des BVL und des BfArM in der Arbeit der Expertenkommission zielführend eingesetzt werden.
Die Geschäftsstelle der Kommission leiten BVL und BfArM gemeinsam. Die konstituierende Sitzung fand am 28. Januar 2013 in Berlin statt. (Siehe
Tagesordnung der konstituierenden Sitzung (Größe: 30 KB))
Bei der konstituierenden Sitzung nahm die Kommission unter Anwesenheit von Vertretern des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Präsidenten des BVL, Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, und des BfArM, Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger, ihre Arbeit auf .
Für die erste Berufungsperiode von drei Jahren wurden als externe Sachverständige berufen:
- Frau Prof. Dr. Susanne Alban
- Herr Prof. Dr. Michael Keusgen
- Frau Prof. Dr. Karen Nieber
- Herr Prof. Dr. Kurt Racké
- Herr Prof. Dr. Dieter Schrenk
- Herr Prof. Dr. Wolfgang Voit
Sachverständige der Überwachungsbehörden der Länder und der Sachverständige des BfR sind:
- Frau Dr. Vera Lander (LGL Bayern)
- Herr Dr. Klaus-Peter Latté (Landeslabor Berlin-Brandenburg)
- Frau Sibylle Maixner (CVUA Karlsruhe)
- Herr Dr. Nicholas Schramek (LGL Bayern)
- Herr Klaus-Jürgen Henning (BfR)
Sachverständige des BVL und des BfArM sind:
- Frau Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann (BVL, nicht stimmberechtigt)
- Frau Dr. Kerstin Stephan (BfArM, nicht stimmberechtigt)
Den Vorsitz für die nächsten drei Jahre wird Herr Prof. Dr. Keusgen von der Universität Marburg übernehmen.
Weitere Informationen zur Organisation und zum Ablauf finden Sie in der
Geschäftsordnung der gemeinsamen Expertenkommission (Größe: 172 KB) und im
Gemeinsamer Erlass des BMG und BMELV über die Errichtung einer gemeinsamen Expertenkommission (Größe: 24 KB).
| Kontakt: Geschäftsstellen der Gemeinsamen Expertenkommission | |
|---|---|
Postanschrift Postverkehr bitte nur an das BVL | Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 |

