Arzneibuch-Kommissionen
Erstellt: 15.11.2005
Aktualisiert: 29.06.2009
In § 55 AMG ist festgelegt, dass die Deutsche, Europäische und Homöopathische Arzneibuch-Kommission die obersten Entscheidungsgremien für das Arzneibuch sind. Die Kommissionen sind gleichberechtigt und entscheiden autonom in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich. Weil europäische Regeln nationale ersetzen und die Arbeiten der Deutschen und Homöopathischen Arzneibuch-Kommission durch die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen koordiniert wird, kommt es zu keinen Überschneidungen.
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- Deutsche Arzneibuch-Kommission
- Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission
- Arbeitsgruppen der Fachausschüsse
- Europäische Arzneibuch-Kommission
- Expertengruppen der Europäischen Arzneibuch-Kommission
- Arbeitsgruppen der Europäischen Arzneibuch-Kommission
- Homöopathische Arzneibuch-Kommission
- Fachausschüsse der Homöopathischen Arzneibuch-Kommission
- Arbeitsgruppen der Fachausschüsse

