Bekanntmachung des Arzneibuchs
Erstellt: 15.04.2005
Aktualisiert: 11.05.2012
Die Bekanntmachung des Arzneibuchs erfolgt nach § 55 (7) im Bundesanzeiger. Sie kann sich darauf beschränken, auf die Bezugsquelle der Fassung des Arzneibuches und den Beginn der Geltung der Neufassung hinzuweisen. Nachfolgend werden die zuletzt im Bundesanzeiger erschienenen Bekanntmachungen aufgeführt:
- Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch 7. Ausgabe, 2. Nachtrag, Amtliche deutsche Ausgabe*
Vom 25. April 2012
- Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 7. Ausgabe, 3. Nachtrag*)
Vom 21. November 2011
Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch1)
Vom 29. November 2011
! Hinweis zur Eil-Implementierung der revidierten Monographie
„Immunglobulin vom Menschen zur intravenösen Anwendung“ (0918) des Europäischen Arzneibuchs
- Bekanntmachung zum Deutschen Arzneibuch 2011 (DAB 2011)
Vom 05. August 2011

