Process Analytical Technology (PAT)
Inhalt dieser Seite:
- PAT - Ein Paradigmenwechsel in der Arzneimittelherstellung und -kontrolle
- PAT – die regulatorische Umsetzung
- PAT - der Antrag
PAT - Ein Paradigmenwechsel in der Arzneimittelherstellung und -kontrolle
Allgemeine Begriffsbestimmung
Die international anerkannte offizielle Definition des Begriffs „PAT“ lautet:
“Process Analytical Technology (PAT): a system for designing, analyzing and controlling manufacturing through timely measurements (i.e., during processing) of critical quality and performance attributes of raw and in-process materials and processes, with the goal of ensuring final product quality.” (NOTE FOR GUIDANCE ON ANALYTICAL DEVELOPMENT, EMEA/CHMP/ICH/167068/2004)
Gemäß dieser Definition steht der Begriff „PAT“ für ein System, in dem zeitnahe Messungen an Rohstoffen, Zwischenprodukten und Prozessen zur Erkennung und Kontrolle von kritischen Qualitäts- und Prozessparametern mit dem Ziel durchgeführt werden, die Qualität im Endprodukt sicherzustellen. Dies umfasst Risikoanalysen, chemische, physikalische, und mikrobiologische Methoden (on-line, in-line oder at-line) sowie Methoden der systematischen Formulierungs- und Verfahrensentwicklung bzw. Prozessoptimierung (statistische Versuchsplanung (Design of Experiments, DoE)) und chemometrische Methoden, z.B. in Form einer Multivariaten Datenanalyse. Somit bietet PAT die Möglichkeit einer kontinuierlichen Qualitätssicherung, Prozessvalidierung und Prozessweiterentwicklung. Durch die gewonnenen Kenntnisse können Zusammenhänge zwischen Prozessvariablen und Produkteigenschaften erkannt, Prozesse gesteuert und die Prozess-Endpunkte zielgenau festgelegt werden.
Es ist dabei wichtig festzuhalten, dass der Begriff „Analyse“ in Bezug auf PAT sehr weit zu verstehen ist und eine Einheit von chemischen, physikalischen, und mikrobiologischen Methoden etc. sowie Risikoanalysen darstellt. Das Ziel von PAT ist die Verbesserung des Verständnisses von Herstellungsprozess und Prozesskontrolle gemäß dem bekannten Motto „Qualität kann in ein Produkt nicht hineingetestet sondern nur hineinentwickelt und -produziert werden“.
Hintergrund
Die Anwendung von PAT bietet eine Reihe von Vorteilen wie z.B.:
- Optimierung der Produktentwicklung
- Verbesserung der Prozesskenntnis
- Verbesserung der Produktqualität
und dadurch für die pharmazeutische Industrie
- Minimierung von Fehlchargen
- Rationalisierung der Inprozesskontrollen
- Reduzierung und/oder Eliminierung von Freigabeprüfungen am Fertigprodukt
Ein mögliches Ziel des Einsatzes von PAT ist die Echtzeitfreigabe (Real-Time-Release, RTR), also die Chargenfreigabe im Sinne einer parametrischen Freigabe auf Basis von im laufenden Prozess erhobenen Daten, anstelle der separaten analytischen Freigabeprüfung am Fertigprodukt. Zur Entwicklung und vor Anwendung eines PAT-Systems sind vom Anwender zahlreiche, aufwändige Untersuchungen durchzuführen. Dennoch wird dabei auch zukünftig die zusätzliche Angabe „konventioneller“ Spezifikationen und Prüfverfahren im Zulassungsdossier erforderlich sein, um jederzeit eine Überprüfung der Qualität von Handelsware zu ermöglichen. RTR-Spezifikationen und Prüfverfahren müssen mit der „konventionellen“ Spezifikation und den zugehörigen Prüfverfahren in Beziehung stehen, um die Qualität der in den Verkehr gebrachten Arzneimittel sicherzustellen. Dementsprechend wird vom Anwender zunächst ein erhöhter Aufwand gefordert.
PAT – die regulatorische Umsetzung
PAT-Arbeitgruppe des BfArMs
Die umfangreichen und weit reichenden Entwicklungen im Bereich PAT stellen auch aus regulatorischer Sicht eine Herausforderung dar. Das BfArM ist in diesen Prozess aktiv eingebunden und hat Anfang des Jahres 2005 eine interne PAT-Arbeitsgruppe aus Qualitätsassessoren und einem Mitarbeiter des Arzneibuchreferates mit dem Ziel ins Leben gerufen, einheitliche regulatorische Beurteilungsstandards zu schaffen. Da dies in sinnvoller Weise natürlich nur im kontinuierlichen Austausch mit der pharmazeutischen Industrie möglich ist, steht das BfArM gerne als Gesprächspartner zur Verfügung.
Kontakt:
Für allgemeine Arzneimittel:
Frau B. Giese
Barbara.Giese@bfarm.de
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
Für biotechnologische Arzneimittel:
Frau Dr. B. Brake
Brigitte.Brake@bfarm.de
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
Bund-Länder-Arbeitsgruppe PAT (B-L_AG PAT)
PAT stellt für Assessoren und Inspektoren gleichermaßen eine Herausforderung dar. Aus diesem Grund wurde auf nationaler Ebene eine Bund-Länder-PAT-Arbeitsgruppe (B-L_AG PAT) gegründet, in welcher sowohl Vertreter der Landesüberwachungsbehörden als auch Vertreter der Bundesoberbehörden aktiv mitarbeiten.
Internationaler Kontext
Auf europäischer Ebene wurde im Jahr 2003 eine PAT-Arbeitsgruppe bei der EMA ins Leben gerufen, die aus Qualitätsassessoren und GMP-Inspektoren zusammengesetzt ist.
Die FDA hat PAT zu einem der zentralen Punkte ihrer „GMP-Initiative for the 21st Century“ gemacht und im Jahr 2002 eine entsprechende interne PAT-Arbeitsgruppe gegründet.
Auch die pharmazeutische Industrie hat PAT-Arbeitsgruppen etabliert (z.B. die Arbeitsgruppen der EFPIA oder der ISPE).
Aufgrund der Komplexität, der Möglichkeiten, der denkbaren Probleme aber auch aufgrund der zunehmend international operierenden Pharmaindustrie ist ein länderübergreifender ständiger Meinungsaustausch aller an PAT interessierten Kreise notwendig. Eine rege Diskussion ist im Gange.
PAT - der Antrag
Beratungsgespräch
Das BfArM würde es begrüßen, wenn unabhängig von der Art des Verfahrens, vor Einreichung eines PAT-Antrags von der Möglichkeit eines Beratungsgespräches Gebrauch gemacht wird. Dies ermöglicht es am wirkungsvollsten die vielschichtigen Zusammenhänge eines solchen Antrages frühzeitig abzuklären.
Kennzeichnung des PAT-Antrags
Um eine Identifizierung bei Antragseingang zu ermöglichen, bittet das BfArM, unabhängig von der Art des Verfahrens, um eine deutliche Kennzeichnung von eingereichten PAT-Anträgen. Zusätzlich sollte möglichst bereits im Anschreiben in der Betreffzeile die Angabe „PAT-Antrag“ ergänzt werden.

