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Pharmazeutische Qualität

Erstellt: 11.04.2006
Aktualisiert: 11.04.2006

Der Gesetzgeber hat im Arzneimittelgesetz (gemäß § 4 Abs. 15) die Qualität eines Arzneimittels wie folgt definiert: "Qualität ist die Beschaffenheit eines Arzneimittels, die nach Identität, Gehalt, Reinheit, sonstigen chemischen, physikalischen, biologischen Eigenschaften oder durch das Herstellungsverfahren bestimmt wird."

In den nachfolgend aufgeführten Webseiten stellt das BfArM bestimmte Sachverhalte dar, die unmittelbar mit der Definition des Begriffes Qualität zusammenhängen und aktuell in Arzneimittelzulassungsfragen an Bedeutung gewinnen.



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