BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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AMIce - Öffentlicher Teil - Modul Stoffbezeichnungen

Datenbankinformation

AMIce - Öffentlicher Teil enthält Teile des Arzneimittel-Informationssystems (AMIce), das von den für die Arzneimittelzulassung zuständigen Bundesoberbehörden BfArM, BVL und PEI aktualisiert und gepflegt wird.

Die Datenbestände der Datenbank AMIce-Öffentlicher Teil und des Arzneimittel-Informationssystems von PharmNet.Bund sind identisch, jedoch enthält letzteres nur die kostenfreien Datenfelder. Diese Datenbankinformation gilt daher für beide Datenbanken.

Die Datenbank Stoffbezeichnungen weist die Bezeichnungen von Bestandteilen von Fertigarzneimitteln nach, die für Arzneimittelzulassungsanträge gemäß der Anlage der Rechtsverordnung nach §10 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu verwenden sind. In dieser Datenbank werden die Bezeichnungen der Anlage zur Rechtsverordnung laufend aktualisiert.

Datenbankeinstiege

AMIce-Öffentlicher Teil Kostenlos
begrenzter Datenumfang, kostenfrei nutzbar

AMIce-Öffentlicher Teil Pauschale
voller Datenumfang, via Recherche-Pauschale nutzbar

Pauschalen kaufen

Datenbankeigenschaften

Sachgebiet: Arzneimittel, Pharmazie
Quellen: Anhang zur Bezeichnungsverordnung nach § 10 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 Arzneimittelgesetz (AMG)
Sprache: Deutsch
Zeitraum: 2002 bis heute
Umfang: 20.949 (Stand 04/2022)
Aktualisierung: wöchentlich
Preis: siehe Preisliste Datenbankrecherche

Recherche

Hinweise

INN-Namen haben bei der Verwendung in Arzneimittelzulassungsanträgen Priorität. Ist kein INN-Name vorhanden, so können alternativ entweder der systematische wissenschaftliche oder ein weiterer wissenschaftlicher Name zur Bezeichnung verwandt werden. Für eine Reihe von Stoffen sind noch andere gebräuchliche Bezeichnungen aufgeführt (z.B. "ASS", "ASPIRIN"), die aber nicht verwendet werden dürfen, weil sie inkorrekt sind oder nicht den aktuellen Nomenklaturregeln entsprechen oder nicht eindeutig den Stoff beschreiben oder Warennamen (oder Teile davon) darstellen. Umlaute können bei der Recherche benutzt werden.

Suchbeispiel

Thema: Gesucht wird die in Arzneimittelzulassungsanträgen zu verwendende Bezeichnung für "ASS".

Die Anzahl der Dokumente, die dem Suchprofil entsprechen, wird in einem neuen Fenster in einer Ergebnisliste angezeigt. An dieser Stelle können die Zielinformationen direkt ausgegeben werden. Alternativ kann zunächst eine Auswahlliste mit Titel der gefundenen Dokumente angefordert werden oder ggf. das Suchprofil noch weiter verfeinert werden.

Für eine Suche sind folgende Funktionen verfügbar:

  • Die Auswahl und Eingabe von Suchbegriffen ist in einem einzigen Bildschirm möglich.
  • Eine differenzierte Suche ist über die Verknüpfungsmöglichkeiten (AND, OR, NOT) einzelner Suchschritte durchführbar. Einschränkungsmöglichkeiten können über den Link "Filter" aufgerufen werden.
  • Einzelne Dokumente aus dem Gesamtergebnis können direkt über den Titel angezeigt werden.
  • Mehrere Dokumente lassen sich in tabellarischer Form als csv-Datei herunterladen.
  • Bei der Ausführung einer Suche kann eine automatische End-Maskierung von Suchbegriffen unter "Voreinstellungen" ein- oder ausgeschaltet werden.
Screenshot AMIce Öffentlicher Teil Modul Stoffbezeichnungen Beispielsuche

Das Rechercheergebnis ist unter "Beispieldokument" dargestellt.

Beispieldokument

1 von 1 BfArM: AMIce Stoffbezeichnungen (PNBEZ) © BfArM
Allgemeine Angaben
Stoffbezeichnung: Acetylsalicylsäure (Ph.Eur.)
ASK-Nummer; 00002
ASK-Nummer mit Prüfziffer: 00002-1
CAS-Nummer: 50-78-2
Formelstamm: (C9-H7-O4)¯ H+
Lineare Konstitutionsformel: 2-AcO[C6H4]COOH
Relative Molmasse: 180.1574
Bruttoformel: C9H8O4
Bezeichnungen
1.: -
2.: 2-(Acetyloxy)benzoesäure
3.: Acetylsalicylsäure (Ph.Eur.)

Überschrift Synonymverweisestatt folgender Bezeichnungen benutze die Bezeichnung unter 3.
Salicylsäureacetat
Acetylsalicylsäure
2-Acetoxybenzoesäure
O-Acetylsalicylsäure
ASS
Aspirin

Copyright

Copyright: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Rechercheergebnisse aus der Datenbank AMIce - Öffentlicher Teil und dem PharmNet.Bund-Arzneimittelinformationssystem dürfen ausschließlich zu folgenden Bedingungen und Zwecken maschinenlesbar gespeichert werden:

  1. Kurzzeitige Datenspeicherung bei der Datenausgabe
    Der berechtigte Benutzer darf die online ausgegebenen Rechercheergebnisse für Zwecke des Umformatierens und Druck vorübergehend speichern. Ausdrucke dürfen nur für den eigenen Gebrauch bzw. für den internen Gebrauch innerhalb der Institution des berechtigten Benutzers hergestellt werden (maximal 25 Kopien).
    Bei Recherchen durch Informationsvermittler gilt dies für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers sinngemäß. Der Rechercheur muss sicherstellen, dass das Copyright des Lizenzgebers dem Kunden bekannt ist; die Ausdrucke sind zu kennzeichnen mit "BfArM; Bonn".
  2. Unbefristete Datenspeicherung (Mitspeichern auf dem eigenen PC) oder Nutzung des Auftragstyps Standard bzw. des Parameters USE=STD (Übermittlung auf maschinenlesbaren Datenträgern durch E-Mail)
    a) Die Speicherung über längere Zeit und wiederholte Nutzung der Daten ist für den eigenen Gebrauch erlaubt. Kopieren der gesamten Datenbank ist aus Gründen der Aktualität nicht sinnvoll und deshalb nicht erlaubt. Der berechtigte Benutzer darf die Daten außerdem Mitarbeitern seiner Institution zum internen Gebrauch zugänglich machen.
    b) Der Benutzer erkennt an, dass das Copyright und alle Rechte an den Daten beim BfArM liegen. Er stellt sicher, dass dies den Nutzern der Datenbanken ebenfalls bekannt gemacht ist.
    c) Die Daten dürfen nicht weiter kopiert, verbreitet oder verkauft werden.
  3. Bei weitergehender Verwendung der Daten ist vorher die Genehmigung des Datenbankherstellers BfArM einzuholen.

Die o.g. Bestimmungen über die Vervielfältigung, Verbreitung oder den Verkauf der Daten in maschinenlesbarer Form gelten ebenso für die gedruckten Daten.

Gewährleistung
Die angebotenen Daten wurden mit der üblicherweise notwendigen Sorgfalt nach bestem Gewissen zusammengetragen und aufbereitet. Das BfArM übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten. Alle Daten geben stets den Stand zu dem in der Information genannten Zeitpunkt wieder. Viele Informationen können nach diesem Zeitpunkt durch Überprüfung in Widerspruchs- oder Klageverfahren oder durch Änderungsanzeigen beeinflusst werden; eine Aktualisierung der Informationen kann aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in vielen Fällen erst später erfolgen. Haftungsansprüche gegen das BfArM aufgrund von Schäden aller Art, die durch die Nutzung der angebotenen Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

Kontakt

Hersteller
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Tel: +49 228 99 3073 0
Fax: +49 228 307 5207

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Bundesallee 50, Gebäude 35
38116 Braunschweig
Internet: http://www.bvl.bund.de

Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
Paul-Ehrlich-Str. 51-59
63225 Langen
Tel.: +49 6103 77 0
Fax: +49 6103 77 1234
Internet: http://www.pei.de

Ansprechpartner
Für inhaltliche Fragen:
BfArM
Tel.: +49 228 99 3073 0
E-Mail: amanda-support@bfarm.de

PEI
Tel.: +49 6103 77 0
E-Mail: amanda-kontakt@pei.de

BVL
Tel.: +49 30 18 445-7111
E-Mail: amanda@bvl.bund.de

Datenbankrecherche Arzneimittel:
BfArM
E-Mail: amgui@bfarm.de

Technik, Vertrag, Preise:
BfArM
Helpdesk Technik

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