BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service


Illegaler Arzneimittelversand und Arzneimittelfälschungen

Im Internet tauchen immer wieder Betrüger auf. Beim Handel mit Arzneimitteln laufen Sie dann Gefahr, Fälschungen zu erhalten. Das bringt Ihre Gesundheit in Gefahr! Denn Fälschungen enthalten oft keine bzw. falsch dosierte Wirkstoffe, selbst schädliche Inhaltsstoffe sind nicht selten.

Genau deshalb gibt es das Versandhandels-Register. Mit den darin geführten Internet-Arzneimittelhändlern gehen Sie auf Nummer sicher: Das Risiko an Fälschungen zu geraten ist bei ihnen genauso gering wie in der Apotheke / beim Händler vor Ort. (Den Onlinehandel mit gefälschten Arzneimitteln untersucht derzeit das EU-geförderte Projekt www.fakecare.com, das Sie durch Teilnahme an einer kurzen Umfrage unterstützen können.)

Sicherheits-Tipps

Viele unseriöse Anbieter können Sie selbst erkennen. Unsere Sicherheits-Tipps verraten Ihnen, worauf Sie besonders achten sollten, um nicht auf Betrüger hereinzufallen. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, illegale Angebote zu erkennen. Seien Sie vorsichtig, wenn

  • eine Internet-Apotheke verschreibungspflichtige Arzneimittel anbietet, ohne dass Sie ein Rezept im Original einreichen müssen (ist in Deutschland verpflichtend).
  • ein sonstiger Versandhändler verschreibungspflichtige Arzneimittel anbietet (das dürfen in Deutschland nur Apotheken).
  • verschreibungspflichtige Arzneimittel abgebildet werden oder zu Sonderpreisen angeboten werden (beides in Deutschland verboten).
  • generell die Preise von Arzneimitteln stark vom Marktüblichen abweichen.
  • die Webseite kein Impressum aufweist, das Inhaber, Adresse, zuständige Aufsichtsbehörde und zuständige Apothekerkammer nennt.
  • Arzneimittel angeboten werden, die in Deutschland nicht zugelassen sind (im Zweifel fragen Sie bei einer Apotheke vor Ort).
  • viele Schreibfehler auftauchen.
  • keine Möglichkeit besteht, durch deutschsprachiges pharmazeutisches Personal beraten zu werden.
  • sensationelle Heilungen, das Ausbleiben von Risiken und Nebenwirkungen o.ä. versprochen wird.
  • Angebote wie "Mengenrabatt", "Probepackungen" oder "neue Heilmittel" zum Kauf bewegen sollen.
  • "Onlineberatungen" eine ärztliche Verordnung ersetzen sollen oder im Wege der Fernbehandlung eine persönliche Gesundheitsberatung erteilen (in Deutschland nicht zulässig).
  • Arzneimittel ohne Originalschachtel geliefert werden oder Packung oder Tabletten ungewöhnlich aussehen oder riechen. Nehmen Sie diese auf keinen Fall ein!

EU-Sicherheitslogo kennzeichnet seriöse Angebote!

Unser Versandhandels-Register enthält ausschließlich seriöse Internet-Arzneimittelhändler mit behördlicher Versanderlaubnis. Es hilft Ihnen, einen legalen Anbieter zu finden und damit Risiken beim Versandhandel mit Arzneimitteln zu vermeiden.

Nur Internet-Arzneimittelhändler aus unserem Register dürfen auch das EU-Sicherheitslogo auf ihren Webseiten abbilden.

Der Klick auf das Logo ruft die Angaben des Händlers im Register auf.

Vorsicht Täuschung!

Betrüger sitzen oft im entfernten Ausland. Das erschwert rechtliche Schritte, weshalb solche Seiten leider nur mühevoll aus dem Netz zu entfernen sind. Mit unseren Sicherheits-Tipps können Sie bereits viele unseriöse Anbieter ausschließen. Seien Sie zudem vorsichtig, wenn eine Versandapotheke fast ausschließlich auf Potenz- bzw. Lifestyle-Mittel abzielt.

Ein wichtiges Kriterium ist auch der Standort eines Händlers. Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland nur erlaubt für Händler aus Deutschland und mit bestimmten Einschränkungen aus folgenden EU-/EWR-Ländern:

  • Island
  • Niederlande (gilt nur, wenn gleichzeitig eine Präsenzapotheke existiert)
  • Schweden (gilt nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel)
  • Tschechien (gilt nur für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel)
  • Vereinigtes Königreich

Jedes EU-Land führt ein eigenes Register mit den dort ansässigen Versandhändlern. Registrierte Händler erkennen Sie an dem EU-Sicherheitslogo mit der Flagge des jeweiligen Landes auf deren Webseiten.

Das BfArM überwacht selber keine Arzneimittelhändler. Deutsche Arzneimittelhändler werden von verschiedenen Landesbehörden kontrolliert (jeweils bei einem Händler im Register mit angegeben). Diese Überwachungsbehörden liefern uns die Daten der Händler, denen sie Erlaubnisse zum Versandhandel erteilen. Sie können uns aber einen Verdacht melden. Informationen über fragwürdige Angebote reichen wir an die zuständige Behörde bzw. das Zollkriminalamt weiter.

Einige dreiste Anbieter zeigen auch unerlaubt fremde Logos oder werben mit einem gefälschten Registereintrag. Deshalb sollten Sie immer genau prüfen, ob ein Registereintrag wirklich echt ist (anhand der Internetadresse, die vom DIMDI stammen muss).

Verdacht melden

Hinweise auf möglicherweise illegale Angebote nehmen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaft entgegen. Außerdem können Sie uns Ihren Verdacht per E-Mail melden. Wir leiten Ihre Meldung zur weiteren Überprüfung an das Zollkriminalamt weiter. versandhandel@bfarm.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK