BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Klinische Prüfung

Wirksamkeit nachweisen. Verträglichkeit feststellen.

Fachgruppe Klinische Prüfung

Klinische Prüfungen sind für die Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln ein unverzichtbarer Bestandteil. Sie sind dazu bestimmt, die Wirksamkeit von neuen Arzneimitteln nachzuweisen und deren Sicherheit bzw. Verträglichkeit festzustellen. Die klinischen Prüfungen finden statt, bevor das Arzneimittel auf den Markt kommt. Sie müssen seit 2004 in Deutschland durch die jeweils zuständige Bundesoberbehörde (je nach Arzneimittel BfArM oder PEI) genehmigt werden. Diese Genehmigung ist vor der Durchführung zusätzlich zur positiven Bewertung durch die zuständige Ethikkommission erforderlich.

Aber auch nach der Zulassung eines Arzneimittels liefern klinische Prüfungen wichtige Erkenntnisse über Langzeiteffekte der Behandlung oder Daten über Anwendungen außerhalb der zugelassenen Anwendungsbedingungen.

Aufgaben der Fachgruppe Klinische Prüfung

  • Genehmigungsverfahren Klinischer Prüfungen von Arzneimitteln im Rahmen der Zuständigkeit des BfArM als zuständige Bundesoberbehörde nach §§40-42a AMG und GCP-V
  • Genehmigung nachträglicher Änderungen von klinischen Prüfungen nach GCP-V
  • Pharmakovigilanz im Rahmen klinischer Prüfungen (§42a AMG, §§13 und 14 GCP-V)
  • Mitarbeit in Gremien der europäischen Kommission, z. B. zur EU-Verordnung 536/2014 und die ergänzenden Leitlinien
  • Bestätigung von Härtefallprogrammen nach AMHV

Wir bitten um Beachtung, dass gemäß § 77 Abs. 2 AMG für Sera, Impfstoffe, Blutzubereitungen, Gewebezubereitungen, Gewebe, Allergene, Arzneimittel für neuartige Therapien, xenogene Arzneimittel und gentechnisch hergestellte Blutbestandteile, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen zuständig ist. Für alle anderen Arzneimittel ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn zuständig.

CTIS

Clinical Trials Information System - CTIS

Die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG ändert das Genehmigungsverfahren klinischer Arzneimittelprüfungen in vielen Bereichen. Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung seit dem 31.01.2022 beginnt die Übergangszeit von 3 Jahren. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit Ihre Daten über CTIS einreichen.

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FAQ

FAQ Klinische Prüfung

Abgrenzung

Entscheidungen über die Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung nach § 21 Absatz 4 AMG (Abgrenzung)

Empfehlungen zu nichtinterventionellen Studien

Weitere Aufgaben

Statistik

Statistik: Anträge auf Genehmigung einer Klinischen Prüfung 2017-2022.

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