BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Besondere Therapierichtungen und Traditionelle Arzneimittel

Aufgaben

Zu den Besonderen Therapierichtungen im Arzneimittelgesetz (AMG) gehören

  • die Homöopathische,
  • die Anthroposophische und die
  • die pflanzliche (phytotherapeutische) Therapierichtung.

Traditionelle Arzneimittel im Sinne von § 109a AMG umfassen auch Arzneimittel, die nicht zu den Besonderen Therapierichtungen zählen. Sie grenzen sich von anderen Arzneimitteln ab, indem sie im Hinblick auf die Wirksamkeit ausschließlich Bezug auf die traditionelle Anwendung nehmen.

Sachverständigenkommissionen

Ausgehend von einem Wissenschaftspluralismus auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie sieht das Arzneimittelgesetz ausdrücklich die Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Besonderen Therapierichtungen vor. Hierzu wurden durch den Gesetzgeber spezielle Kommissionen (Kommission C für anthroposophische Arzneimittel, Kommission D für homöopathische Arzneimittel und der Kommission E für pflanzliche Arzneimittel) eingerichtet, die medizinischen Sachverstand der jeweiligen Therapierichtung in die Arbeit des BfArM einbringen.

Der Abteilung 4 obliegt die Geschäftsführung und die fachliche Betreuung dieser Kommissionen sowie der Kommission nach § 109a Abs. 3 AMG für traditionelle Arzneimittel.

"Besondere Therapierichtungen und Traditionelle Arzneimittel"

Die Abteilung 4 ist zuständig für die wissenschaftliche Bewertung der Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen sowie der traditionellen Arzneimittel.

Das Tätigkeitsfeld umfasst sowohl die Erstellung fachlicher Stellungnahmen zur Pharmazie und zur Medizin als auch die gesamte Projektbegleitung bis hin zur Bescheiderstellung im Bereich der Zulassung/Nachzulassung bzw. Registrierung/Nachregistrierung.

Die Wissenschaftler/innen erarbeiten zudem fachliche Stellungnahmen zu Arzneimitteln der Besonderen Therapierichtungen sowie zu traditionellen Arzneimitteln für andere Abteilungen im Rahmen von Änderungsanzeigen, Verlängerungsverfahren, Widersprüchen, Klagen und zu Fragen der Arzneimittelsicherheit sowie für europäische Zulassungsverfahren pflanzlicher Arzneimittel.

Zur Vereinheitlichung der Angaben auf den Gebrauchs- und Fachinformationen werden Textvorlagen für pflanzliche Arzneimittel erstellt, die den aktuellen Erkenntnisstand in der medizinischen Bewertung widerspiegeln (siehe "Pflanzliche Arzneimittel").

Darüber hinaus stehen die Wissenschaftler/innen Antragstellern zu Beratungsgesprächen im Rahmen der Erlangung einer Zulassung oder Registrierung zur Verfügung.

In der Abteilung 4 werden wissenschaftliche Grundlagen und Richtlinien zur Bewertung von Arzneimitteln der Besonderen Therapierichtungen und zu traditionellen Arzneimitteln erarbeitet. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen sind ganz entscheidend an Umsetzung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes in EU- und auch WHO-Guidelines durch ihre Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachgremien beteiligt (z.B. Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) bei der Europäischen Arzneimittelagentur), Arbeitsgruppe Homöopathische Arzneimittel (HMPWG) des europäischen Gremiums Heads of Agencies.

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel

Kommission C

Sitzungen der Kommission nach § 25 Abs. 6 und Abs. 7 AMG für den humanmedizinischen Bereich, anthroposophische Therapierichtung (Kommission C)
DatumSitzung Nr.Protokoll / Mitteilung
13.01.202117. SitzungErgebnisprotokoll
28.10.201516. SitzungErgebnisprotokoll
16.07.201315. SitzungErgebnisprotokoll
03.11.201014. SitzungErgebnisprotokoll
18.11.200913. SitzungErgebnisprotokoll
01.04.200912. SitzungErgebnisprotokoll

Kommission D


Sitzungen der Kommission nach § 25 Abs. 6 und Abs. 7 AMG für den humanmedizinischen Bereich, homöopathische Therapierichtung (Kommission D)
DatumSitzung Nr.Protokoll / Mitteilung
29.03.202339. SitzungErgebnisprotokoll
12.10.202238. SitzungErgebnisprotokoll
03.02.202137. SitzungErgebnisprotokoll
11.07.201836. SitzungErgebnisprotokoll
12.07.201735. SitzungErgebnisprotokoll
06.07.201634. SitzungErgebnisprotokoll
10.04.201333. SitzungErgebnisprotokoll
01.06.201132. SitzungErgebnisprotokoll
10.11.201031. SitzungErgebnisprotokoll
03.03.201030. SitzungErgebnisprotokoll
20.05.200929. SitzungErgebnisprotokoll
15.02.200625. SitzungErgebnisprotokoll
07.09.200524. SitzungMitteilung

Pflanzliche Arzneimittel

Liste der Monographien der Kommission E (Phytotherapie), die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind

Traditionelle Arzneimittel

Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel gemäß §§ 39a ff. AMG

Am 31.12.2008 endet die Frist zum Einreichen eines Überführungsantrags nach §141Abs.14 AMG für die Arzneimittel, die nach §109a AMG zugelassen sind und unter die Definition des §39a AMG fallen. Wird kein Antrag auf Registrierung nach §39a AMG oder Zulassung nach §21 AMG für ein identisches Arzneimittel bis zu diesem Zeitpunkt gestellt, erlischt die Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels nach §109a AMG zum 30.04.2011.

In der Zulassungsabteilung 5 „Besondere Therapierichtungen und Traditionelle Arzneimittel” des BfArM wurden die Bedingungen und Verfahren vorbereitet, um die Anträge nach §39ai.V.m. §141Abs.14AMG zu bewerten und zu bescheiden. Aktuelle Informationen finden Sie in obigem Link.

Statistiken

Statistik zu verkehrsfähigen Arzneimitteln der Besonderen Therapierichtungen und Traditionellen Arzneimitteln, die erfolgreich ein Zulassungs-, Nachzulassungs-, Registrierungs- oder Nachregistrierungsverfahren abgeschlossen haben.

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