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Aktuelles

Die EDQM veröffentlicht ein neues Kapitel "Phage therapy medicinal products (5.31)" des Europäischen Arzneibuchs! Damit werden zum ersten Mal europaweit harmonisierte Qualitätskriterien an die Herstellung und Kontrolle von Bakteriophagen festgelegt. Auch im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen ein wichtiger Schritt!

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Europäisches Arzneibuch
DAB 2023, HAB 2023, Europäisches Arzneibuch Quelle: BfArM

Der Bereich "Arzneibuch" informiert über bestimmte Regelungen im Zusammenhang mit dem Europäischen, Homöopathischen und Deutschen Arzneibuch und die Tätigkeiten des Fachgebiets Arzneibuch/Allgemeine Analytik.

Die Arzneibücher können beim Deutschen-Apothekerverlag bezogen werden.

Darüber hinaus sind unter dem Abschnitt Publikationen Beiträge von Mitarbeitern des Fachgebietes Arzneibuch zu finden.

Arzneibuch nach § 55 AMG

Das Arzneibuch besteht aus dem Europäischen, Deutschen und Homöopathischen Arzneibuch.

Nach § 55 Arzneimittelgesetz ist das Arzneibuch eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bekannt gemachte Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln, die von der Europäischen Arzneibuch-Kommission, der Deutschen Arzneibuch-Kommission oder der Deutschen Homöopathischen Arzneibuchkommission beschlossen wurden.

Das Arzneibuch beinhaltet anerkannte pharmazeutische Regeln zur Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen. Zusätzlich enthält das Arzneibuch Regeln für die Beschaffenheit von Behältnissen und Umhüllungen.

Zweck des Arzneibuchs

Der Zweck des Arzneibuchs wurde in einer Einleitung zum Europäischen Arzneibuch wie folgt definiert. Diese Erläuterung trifft im übertragenen Sinn auch für das Deutsche und das Homöopathische Arzneibuch zu.

"Das Europäische Arzneibuch dient dem Zweck, die Gesundheit der Bevölkerung mit Hilfe anerkannter, gemeinsamer Standards für die Qualität von Arzneimitteln und ihren Bestandteilen zu fördern. Da diese Regeln gewährleisten, dass die auf dem Markt verfügbaren Arzneimittel für die Patienten unbedenklich sind, müssen sie angemessen sein. Außerdem erleichtern sie den freien Austausch von Arzneimitteln innerhalb und außerhalb Europas.

Die Monographien und anderen Texte des Europäischen Arzneibuchs sind so ausgearbeitet, dass sie den Bedürfnissen

der Zulassungsbehörden

der mit der Qualitätskontrolle von Arzneimitteln und ihrer Bestandteile Beauftragten sowie

der Hersteller von Arzneimitteln und ihrer Bestandteile

gerecht werden.

Die Globalisierung stellt die Qualität von pharmazeutischen Substanzen und Arzneimitteln vor neue Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hat das Europäische Arzneibuch seine internationale Ausrichtung erweitert und arbeitet eng mit allen Interessengruppen zusammen. Das Ziel ist, Qualitätsstandards zu erarbeiten, die für die in einer zunehmend globalisierten Welt entwickelten Arzneimittel geeignet sind."

Verbindlichkeit des Arzneibuchs

Das Arzneibuch wird durch die Betriebsordnungen nach § 54 AMG für Apotheken, Großhandlungen, pharmazeutische Unternehmen und tierärztliche Hausapotheken verbindlich gemacht.

Für den jeweiligen Regelungsbereich der Betriebsordnungen sind grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften und Monographien des Arzneibuchs verbindlich. Die im allgemeinen Teil enthaltenen Beschreibungen von Prüfverfahren, Reagenzien, Nährböden oder andere allgemeine Texte technischen Inhalts sind alleine nicht verbindlich. Sie werden aber verbindlich, wenn sie in einer Monographie zitiert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass allgemeine Texte, die als Richtlinie formuliert sind, diesen Charakter verlieren, wenn sie in einer Monographie zitiert werden. Für sich alleine genommen haben die allgemeinen Texte des Arzneibuchs den Status von Richtlinien.

Das Deutsche Arzneibuch, die deutschsprachige Fassung des Europäischen Arzneibuchs und das Homöopathische Arzneibuch werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung nennt insbesondere das Datum, ab dem das jeweilige Arzneibuch verbindlich ist, eventuelle Übergangsfristen und die Bezugsquelle. Im Fall des Europäischen Arzneibuchs macht die zuständige Bundesoberbehörde zusätzlich das vom Public Health Committee des Europarats festgelegte Datum (implementation date) bekannt, ab dem das Europäische Arzneibuch in den Mitgliedsstaaten des Übereinkommens zur Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs (Übereinkommen) anwendbar ist. Das Datum der formellen Verbindlichkeit kann nach dem Datum der Implementierung liegen, weil in den Mitgliedsstaaten des Übereinkommens verschiedene Prozeduren zu durchlaufen sind. In einigen Staaten, wie Deutschland, muss das Europäische Arzneibuch vor seiner formellen Verbindlichkeit in die Landessprache übersetzt werden, was naturgemäß die Prozedur verlängert. Die Übersetzung des Europäischen Arzneibuchs in die deutsche Sprache wird von Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam vorgenommen und führt zu einer in allen drei Staaten verwendeten einheitlichen deutschsprachigen Fassung des Europäischen Arzneibuchs.

Struktur der Arzneibücher

Das Deutsche, Europäische und Homöopathische Arzneibuch haben grundsätzlich die gleiche Struktur. Alle drei Arzneibücher bestehen aus einem allgemeinen und einem speziellen Teil. Der allgemeine Teil enthält ein Vorwort, eine Einleitung, allgemeine Vorschriften für die Anwendung des Arzneibuchs, Beschreibungen von allgemeinen Prüfverfahren und Reagenzien, auf die im speziellen Teil Bezug genommen wird und allgemeine Texte, auf die im speziellen Teil gleichfalls Bezug genommen werden kann. Im Deutschen und Homöopathischen Arzneibuch können einzelne Bestandteile des allgemeinen Teils fehlen, weil die allgemeinen Texte des Europäischen Arzneibuchs auch hier gelten und nationale Ergänzungen nicht erforderlich sind.

Der spezielle Teil der Arzneibücher enthält spezifische Monographien, Familienmonographien und allgemeine Monographien. Spezifische Monographien, die den größten Anteil ausmachen, beschreiben jeweils einen bestimmten Wirkstoff, Hilfsstoff oder eine bestimmte Zubereitung. Familienmonographien beschreiben Gruppen sehr ähnlicher Stoffe in einer Monographie, sie behandeln hauptsächlich Hilfsstoffe. Allgemeine Monographien ergänzen spezifische Monographien oder beschreiben Darreichungsformen.

Die Regeln der Arzneibücher gelten gemeinsam. Deshalb gelten allgemeine Vorschriften und allgemeine Monographien des Europäischen Arzneibuchs auch in Verbindung mit den Regeln des Deutschen und des Homöopathischen Arzneibuchs, wenn sie dort einschlägig sind. Dies gilt auch dann, wenn sie dort nicht ausdrücklich zitiert werden. Die allgemeinen Vorschriften der Arzneibücher sind für deren Regelungsbereich grundsätzlich verbindlich. Dies gilt für die im allgemeinen Teil der Arzneibücher enthaltenen anderen allgemeinen Texte jedoch nur, wenn sie in einer Monographie zitiert werden.

Deutsches Arzneibuch

Das Deutsche Arzneibuch (DAB) ist ein Teil des Arzneibuchs nach § 55 AMG. Es enthält nur Regeln, die im Europäischen Arzneibuch nicht enthalten sind, weil Regeln des Europäischen Arzneibuchs nationale Regeln ersetzen. Die im Deutschen Arzneibuch enthaltenen Regeln sind als nationale gedacht, gelten jedoch entsprechend der Richtlinie 2001/83 consoldated Version, Annex I EG auch in anderen EU-Staaten, wenn das Europäische Arzneibuch keine entsprechenden Regeln enthält. Deshalb entsteht Rechtsunsicherheit, wenn in den Arzneibüchern mehrerer EU-Staaten Regeln zum selben Gegenstand bestehen. Die Europäische Arzneibuch-Kommission hat daher ein besonderes Programm zur Harmonisierung paralleler nationaler Regeln in Gang gesetzt, das dazu dient, parallele nationale Regeln zu beseitigen. Gleichzeitig wurde ein Verfahren eingerichtet, das gewährleisten soll, dass nationale Regeln nur ausnahmsweise entstehen, wenn der Gegenstand für andere europäische Staaten nicht von Interesse ist.

Europäisches Arzneibuch

Das Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) ist ein Teil des Arzneibuchs nach § 55 AMG. Es beruht auf dem Übereinkommen zur Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs, einem Teilabkommen des Europarats. Deshalb sind nicht alle Mitgliedsstaaten des Europarats automatisch Mitglieder dieses Übereinkommens. Deutschland ist diesem Übereinkommen durch Bundesgesetz beigetreten. (Gesetz zu dem Übereinkommen vom 22. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs vom 4. Juli 1973. BGBl, 1973 II, S. 701). Dies bedeutet unter anderem, dass Deutschland (die deutschen Behörden) sich verpflichtet hat, die Regeln des Europäischen Arzneibuchs ab dem vom Public Health Committee des Europarats festgelegten Zeitpunkt (implementation date) anzuwenden.

Die Amtsprachen des Europarats sind Englisch und Französisch. Deshalb wird das Europäische Arzneibuch vom Sekretariat der Europäischen Arzneibuch-Kommission in diesen Sprachen veröffentlicht, müssen Stellungnahmen zum Europäischen Arzneibuch in diesen Sprachen eingereicht und können Beiträge in Pharmeuropa nur in diesen Sprachen veröffentlicht werden. In Deutschland, Österreich und der Schweiz kann das Europäische Arzneibuch erst (für den Rechtsunterworfenen) verbindlich werden, wenn es ins Deutsche übersetzt wurde. Deshalb besorgen diese Staaten die Übersetzung des Europäischen Arzneibuchs in die deutsche Sprache gemeinsam. Dies führt zu einer in allen drei Staaten verwendeten einheitlichen deutschsprachigen Fassung des Europäischen Arzneibuchs.

Seit dem Grundwerk zur 9. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs, Amtliche deutsche Ausgabe stehen
3 Anwendungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • die Printversion
  • die Installation der DVD
  • die Registrierung und Anmeldung in der Online-Version.

Homöopathisches Arzneibuch

Das Homöopathische Arzneibuch (HAB) ist ein Teil des Arzneibuchs nach § 55 AMG. Es enthält nur Regeln, die im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) nicht enthalten sind, weil Regeln des Europäischen Arzneibuchs nationale Regeln ersetzen. Die im Homöopathischen Arzneibuch enthaltenen Regeln sind als nationale gedacht, gelten jedoch entsprechend der Richtlinie 75/318 EEC auch in anderen EU-Staaten, wenn das Europäische Arzneibuch keine entsprechenden Regeln enthält. Deshalb entsteht Rechtsunsicherheit, wenn in den Homöopathischen Arzneibüchern Deutschlands und Frankreichs Regeln zum selben Gegenstand bestehen. Die Europäische Arzneibuch-Kommission beginnt daher, den Inhalt des Deutschen und des Französischen Homöopathischen Arzneibuchs zu harmonisieren. Gleichzeitig wurde ein Verfahren eingerichtet, das gewährleisten soll, dass nationale Regeln nur ausnahmsweise entstehen, wenn der Gegenstand für andere europäische Staaten nicht von Interesse ist.

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, enthält das Homöopathische Arzneibuch keine Regeln zu Gegenständen, die im Deutschen Arzneibuch bereits geregelt sind.

Andere Arzneibücher und wissenschaftliche Hilfsmittel nach § 5 der Apothekenbetriebsordnung

Nach der Richtlinie 2001/83 EC, consolidated version, gelten im Zulassungsverfahren die Regeln des Europäischen Arzneibuchs. Wenn das Europäische Arzneibuch keine Regeln enthält, kann das Arzneibuch eines Mitgliedsstaats der EU herangezogen werden. Wenn weder im Europäischen noch in einem Arzneibuch eines Mitgliedstaates Regeln enthalten sind, können (nicht müssen) die Arzneibücher von Drittstaaten akzeptiert werden.

Deutscher Arzneimittelcodex Quelle: BfArM

Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur Formularium (DAC/NRF) ist ein durch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) herausgegebenes Ergänzungsbuch zum Arzneibuch in Deutschland. Es setzt sich aus den bis 2013 eigenständigen Werken Deutscher Arzneimittel-Codex und Neues Rezeptur-Formularium zusammen und ist ein unverzichtbares Werkzeug für die qualitätsgesicherte Rezeptur.

Arzneibuchkommissionen

In § 55 AMG ist festgelegt, dass die Deutsche, Europäische und Homöopathische Arzneibuch-Kommission die obersten Entscheidungsgremien für das Arzneibuch sind.

Die Kommissionen sind gleichberechtigt und entscheiden autonom in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich.

Weil europäische Regeln nationale ersetzen und die Arbeiten der Deutschen und Homöopathischen Arzneibuch-Kommission durch die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen koordiniert wird, kommt es zu keinen Überschneidungen.

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Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Wenn Sie das Arzneibuch anwenden wollen, sollten Sie vorher die Einleitung und die Allgemeinen Vorschriften lesen.

Wenn Sie eine Monographie des Arzneibuchs anwenden wollen, sollten Sie vorher feststellen, welche allgemeinen Monographien eventuell in Verbindung mit der individuellen Monographie gelten.

Die Richtlinie 2001/83 consolidated Version, Annex I, EG bestimmt: "Wenn jedoch ein im Europäischen Arzneibuch oder im Arzneibuch eines der Mitgliedstaaten aufgeführter Ausgangsstoff nach einer Methode zubereitet wurde, bei der möglicherweise Verunreinigungen zurückbleiben, die durch die Monographie dieses Arzneibuchs nicht abgedeckt sind, so muß auf diese Verunreinigungen hingewiesen und die zulässige Obergrenze angegeben werden; eine geeignete Prüfmethode ist zu beschreiben." Diese Forderung gilt auch für zugelassene Arzneimittel, weil auch dort der Fall auftreten kann, dass eine Monographie Verunreinigungen aus einer bestimmten Synthese nicht berücksichtigt.

Die allgemeinen Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs bestimmen deshalb: "Nicht alle möglichen Verunreinigungen können durch die Prüfungen aufgedeckt werden. Ist eine Verunreinigung aber nicht mit den vorgeschriebenen Prüfungen nachzuweisen, so darf nicht angenommen werden, dass sie toleriert werden kann, wenn gesunder Menschenverstand und Gute Pharmazeutische Praxis ihre Abwesenheit erfordern." Sie können deshalb die Anwendbarkeit einer Monographie nicht voraussetzen. Vor allem beim Wechsel des Lieferanten ist es wichtig, die Anwendbarkeit einer Monographie festzustellen, weil Stoffe oder Zubereitungen aus einer neuen Quelle neue Verunreinigungen enthalten können, die von der Monographie nicht kontrolliert werden.

Für Substanzen, die durch Fermentierung hergestellt werden, gilt die allgemeine Monographie "Fermentationsprodukte" in Verbindung mit den spezifischen Monographien zu den Substanzen. Beim Wechsel des Herstellers muß hier besonders bedacht werden, dass möglicherweise zusätzlich zu den in der Monographie vorgeschriebenen Prüfungen biologische Sicherheitsprüfungen erforderlich sein können. Dies sind insbesondere: 2.6.9 Prüfung auf anomale Toxizität, 2.6.10 Prüfung auf Histamin, 2.6.11 Prüfung auf blutdrucksenkende Substanzen. Diese Prüfungen sind in vielen Monographien nicht mehr vorgeschrieben, weil der Fermentationsprozess in Europa so gut beherrscht wird, dass diese Verunreinigungen nicht auftreten. Allerdings wurde noch im Jahr 2000 über 17 Todesfälle im Gefolge ungenügend gereinigten Gentamicins berichtet. Deshalb ist beim Wechsel des Herstellers eines Fermentationsprodukts die biologische Sicherheit besonders zu beachten.

Die allgemeine Monographie "Produkte mit dem Risiko der Übertragung von Erregern der spongiformen Enzephalopathie tierischen Ursprungs" implementiert die geänderte Richtlinie RL 1999/82/ EG "Spezielle Maßnahmen zur Verhütung der Übertragung spongiformer Enzephalopathien tierischen Ursprungs" (BAnz. Nr. 13, 20. Januar 2000, S. 835) im Europäischen Arzneibuch. Diese Richtlinie gilt damit in allen Mitgliedsstaaten des Übereinkommens zur Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs, sie gilt also auch in solchen Mitgliedsstaaten, die nicht Mitglied der EU sind.

Die allgemeine Monographie "Substanzen zur pharmazeutischen Anwendung" regelt unter anderem, dass neue Verunreinigungen, deren Gehalt einen bestimmten Grenzwert übersteigt, qualifiziert werden müssen. Sie implementiert auch die Note for Guidane on Impurities: Residual Solvents (CPMP/ ICH/283/95) im Euopäischen Arzneibuch. Diese Note for Guidance gilt damit in allen Mitgliedsstaaten des Übereinkommens zur Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs, sie gilt also auch in solchen Mitgliedsstaaten, die nicht Mitglied der EU sind.

Bekanntmachungen

Seit dem 01. April 2012 erfolgt die Bekanntmachung des Arzneibuchs nach § 55 (7) elektronisch im Bundesanzeiger:

Die Bekanntmachung kann sich darauf beschränken, auf die Bezugsquelle der Fassung des Arzneibuches und den Beginn der Geltung der Neufassung hinzuweisen.

Nachfolgend werden die zuletzt im Bundesanzeiger erschienenen Bekanntmachungen des Europäischen, Deutschen und Homöopathischen Arzneibuchs aufgeführt:

TitelVeröffentlichungQuelle
Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 11. Ausgabe, 4. Nachtragvom: 06.03.2024BAnz AT 19.03.2024 B11
Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 11. Ausgabe, 2. Nachtrag, Amtliche deutsche Ausgabe
vom: 13.02.2024BAnz AT 28.02.2024 B8
Bekanntmachung zum Homöopathischen Arzneibuch 2023
vom 01.08.2023BAnz AT 11.08.2023 B5v
Bekanntmachung zum Deutschen Arzneibuch 2023vom 15.05.2023BAnz AT 23.05.2023 B5

FAQ

  1. Welche Säulen, Platten etc. wurden bei der Erarbeitung einer Arzneibuchvorschrift benutzt?
  2. Welche Zertifikate (CEPs) liegen für eine Substanz vor?
  3. Gibt es Musterchromatogramme, Musterspektren?

Antworten zu diesen Fragen finden Sie auf der Homepage des EDQM:

Publikationen

Die Mitarbeiter des Fachgebiets Arzneibuch betreuen neben ihren administrativen Aufgaben im Rahmen der Geschäftsordnung der DAB-Kommission oder HAB-Kommission wissenschaftliche Arbeiten, die der Revision, der Neuerarbeitung des Arzneibuchs dienen.

Auf der folgenden Seite finden Sie eine chronologische Auflistung der Publikationen.

Infrarotspektren-Sammlung

Das BfArM besitzt eine Sammlung an Arznei- und Hilfsstoffstoffen. Von diesen Substanzen wurden im Laufe der Zeit IR-Spektren aufgenommen. Diese möchten wir dem interessierten Nutzer zur Verfügung stellen, um die Absorption der angegebenen Stoffe im mittleren Infrarotbereich zu verdeutlichen.

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