BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Änderungsanzeigen AMRadV

Wird Cannabis zu medizinischen Zwecken vertrieben, welches zur Verminderung der Keimzahl mit ionisierenden Strahlen behandelt worden ist, muss eine Zulassung gemäß § 7 AMG und § 1 AMRadV vorliegen. Änderungen in den vorgelegten Unterlagen müssen dem BfArM angezeigt werden.

Änderungsanzeigen zu bestehenden Zulassungen sind über das PharmNet.Bund Portal einzureichen.
Bitte fügen Sie bei Ihrer Einreichung die SKNR 1420 (Pflanzliches Arzneimittel auf Grundlage einer Zulassung gem. §7 AMG i. V. m. §1 AMRadV) hinzu.

Bei Cannabisblüten handelt es sich nicht um ein Fertigarzneimittel, daher bitten wir Sie zu beachten, dass die Eintragungen in die Datenbanken nicht vergleichbar mit Eintragungen für Fertigarzneimittel sind.

Bitte nutzen Sie für Korrespondenzen bezüglich Zulassungen nach AMRadV (Änderungsanzeigen, Nachlieferungen, Fragen) folgende E-Mail-Adresse: cam-tmp-cannabis@bfarm.de .

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