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Antragstellung auf Zulassung als Genomrechenzentrum (GRZ) bzw. Klinischer Datenknoten (KDK) für das Modellvorhaben Genomsequenzierung nach § 64e Absatz 10a bzw. 10b SGB V

Genomrechenzentren

Qualifizierte Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung können im Rahmen des Modellvorhabens Genomsequenzierung Genomrechenzentren einrichten. Ihr Einsatz im Modellvorhaben bedarf der Zulassung durch den Plattformträger (BfArM).

Die Zulassung als GRZ im Modellvorhaben setzt voraus, dass der Betreiber des GRZ einen Antrag auf Zulassung beim BfArM stellt.

Für eine Teilnahme zu Beginn des Modellvorhabens muss der Antrag auf Zulassung als GRZ bis spätestens 21.05.2024 beim BfArM eingegangen sein.

Zur Antragstellung ist das entsprechende Antragsformular zu verwenden, das am Ende dieser Seite zum Download bereitsteht. Anträge sind elektronisch via E-Mail an PlattformMVGenomSeq@bfarm.de zu senden. Für eine elektronische Übermittlung via E-Mail können die Antragsformulare entweder per digitalisierter Unterschrift unterzeichnet oder als Scan eines ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformulars übermittelt werden. Benutzen Sie für alle Antrags- und Nachweisdokumente als Dateiformat bitte ausschließlich PDF und konvertieren Sie andere Formate sowie gescannte Unterlagen entsprechend. Der Eingang eines Antrags wird zeitnah per E-Mail an die im Antragsformular genannte Kontaktperson bestätigt.

Über eingereichte Teilnahmeanträge entscheidet gemäß § 64e Absatz 9 Satz 4 Nr.1 SGB V das BfArM als Plattformträger.

Hier finden Sie Informationen zu den Zulassungskriterien sowie ein entsprechendes Antragsformular:

Klinische Datenknoten

Leistungserbringer können im Rahmen des Modellvorhabens Genomsequenzierung Klinische Datenknoten einrichten. Ihr Einsatz im Modellvorhaben Genomsequenzierung bedarf der Zulassung durch den Plattformträger (BfArM).

Die Zulassung als KDK im Modellvorhaben setzt voraus, dass der Betreiber des KDK einen Antrag auf Zulassung beim BfArM stellt.

Für eine Teilnahme zu Beginn des Modellvorhabens muss der Antrag auf Zulassung als KDK bis spätestens 21.05.2024 beim BfArM eingegangen sein.

Zur Antragstellung ist das entsprechende Antragsformular zu verwenden, das am Ende dieser Seite zum Download bereitsteht. Anträge sind elektronisch via E-Mail an PlattformMVGenomSeq@bfarm.de zu senden. Für eine elektronische Übermittlung via E-Mail können die Antragsformulare entweder per digitalisierter Unterschrift unterzeichnet oder als Scan eines ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformulars übermittelt werden. Benutzen Sie für alle Antrags- und Nachweisdokumente als Dateiformat bitte ausschließlich PDF und konvertieren Sie andere Formate sowie gescannte Unterlagen entsprechend. Der Eingang eines Antrags wird zeitnah per E-Mail an die im Antragsformular genannte Kontaktperson bestätigt.

Über eingereichte Teilnahmeanträge entscheidet gemäß § 64e Absatz 9 Satz 4 Nr.1 SGB V das BfArM als Plattformträger.

Hier finden Sie Informationen zu den Zulassungskriterien sowie ein entsprechendes Antragsformular:

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