BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Samenspender und Empfängerinnen

Informationen und Anträge für Samenspender und Empfängerinnen

Informationen für Samenspender

Sobald eine Geburt nach Behandlung mit Spendersamen nach Juli 2018 erfolgt ist, speichert das Samenspender-Register folgende personenbezogene Daten von Samenspendern für 110 Jahre:

  • Name
  • Geburtstag/-ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • ggf. freiwillige Angaben des Samenspenders (z.B. Aussehen, Schulbildung, Beweggründe für Samenspende)

Information des Samenspenders bei Geburt

Nachdem uns die EMV die Daten zur Empfängerin der Samenspende und zur Geburt übermittelt hat, fordern wir von der Samenbank die Daten des zugehörigen Samenspenders an. Die Angaben werden von uns 110 Jahre unter hohen Datenschutzvorgaben gespeichert.

Sie haben als Samenspender die Wahl, per Einschreiben oder per E-Mail/SMS über die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten informiert zu werden.

Wenn Sie nicht per Einschreiben informiert werden möchten, müssen Sie zusätzlich zu Ihren personenbezogenen Daten eine aktuelle Mobiltelefonnummer sowie eine aktuelle E-Mail-Adresse bei Ihrer Samenbank angeben. Für die Aktualität dieser Angaben sind Sie verantwortlich. Bitte informieren Sie Ihre Samenbank umgehend, sollten sich Änderungen ergeben.

Sollten Sie sich für die Benachrichtigung per SMS/E-Mail entschieden haben, erhalten Sie von uns zeitgleich eine SMS und eine E-Mail, sobald wir Ihre personenbezogenen Daten im Samenspender-Register gespeichert haben. Die E-Mail enthält ein verschlüsseltes Schreiben als pdf-Anhang. In diesem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Ihre personenbezogenen Daten beim BfArM gespeichert wurden und mit Ihrem Samen ein Kind geboren wurde. Die SMS enthält den Schlüssel (Passwort) mit dem das Schreiben im E-Mail Anhang geöffnet und gelesen werden kann.

Bitte beachten Sie: falls Sie entweder nur eine SMS und keine E-Mail erhalten oder umgekehrt, wenden Sie sich bitte umgehend unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Mobilfunknummer an samenspenderinformationen@bfarm.de.
Sollte die Benachrichtigung aufgrund von nicht aktuellen Angaben fehlschlagen, werden Sie wie bisher schriftlich per Einschreiben über die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten informiert.

Anhand der Anzahl der erhaltenen Schreiben können Sie als Samenspender Rückschlüsse ziehen, wie oft Ihr Samen bei einer ärztlich unterstützen künstlichen Befruchtung verwendet und ein Kind oder evtl. mehrere Kinder geboren wurde(n).

Information des Samenspenders bei Auskunftsanfrage

Personen, die wissen oder vermuten, durch Spendersamen bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein, können bei uns Auskunft aus dem Samenspender-Register erhalten. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und eine Geburtsurkunde sowie eine Kopie des Personalausweises enthalten.

Zu jedem Antrag prüfen wir, ob es einen zur Geburtsurkunde passenden Eintrag im Empfängerinnen-Register gibt. Falls dies zutrifft, ermitteln wir die zugehörigen Spenderdaten im Spender-Register.

Da eine Auskunft meist erst viele Jahre nach einer Samenspende beantragt wird, ist Ihre im Register gespeicherte Adresse möglicherweise nicht mehr aktuell. Daher versuchen wir, vor einer Auskunft die aktuelle Anschrift des Samenspenders bei der Meldebehörde zu ermitteln.

Vier Wochen vor einer Auskunft informieren wir den Samenspender per Brief (Einschreiben Eigenhändig), damit er sich auf eine eventuelle Kontaktaufnahme einstellen kann.

Auskunfts- und Berichtigungsanspruch

Als Samenspender besitzen Sie bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten einen Auskunfts- und Berichtigungsanspruch. Auf Antrag erteilen wir Ihnen Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten.

Sie müssen diesen Antrag schriftlich stellen und eine Kopie Ihres Personalausweises beilegen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie nebenstehend zum Download (Antrag auf Auskunft für Samenspender).

Falls nachweislich Fehler in den gespeicherten Daten vorliegen, werden wir diese berichtigen. Dazu stellen Sie bitte einen Antrag auf Berichtigung für Samenspender, den Sie ebenfalls hier zum Download finden.

Informationen für Empfängerinnen

Sobald eine Geburt nach Behandlung mit Spendersamen nach Juli 2018 erfolgt ist, speichert das Samenspender-Register folgende personenbezogene Daten von Empfängerinnen für 110 Jahre:

  • Name
  • Geburtstag/-ort
  • Anschrift

Als Empfängerin besitzen Sie bezüglich dieser Daten einen Auskunfts- und Berichtigungsanspruch. Auf Antrag erteilen wir Ihnen daher Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten.

Sie müssen diesen Antrag schriftlich stellen und eine Kopie Ihres Personalausweises beilegen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unten zum Download (Antrag auf Auskunft für Empfängerinnen).

Falls nachweislich Fehler in den gespeicherten Daten vorliegen, werden wir diese berichtigen. Dazu stellen Sie bitte einen Antrag auf Berichtigung für Empfängerinnen, den Sie ebenfalls hier zum Download finden.

Ansprechpersonen

Bitte sprechen Sie bei telefonischer Kontaktaufnahme direkt die den Anruf annehmende Person darauf an, dass Sie Informationen zum SaReg wünschen. Sie werden dann nach Möglichkeit sofort weiterverbunden.
Telefon: +49 (0)228 99307-0
E-Mail: samenspender-register@bfarm.de

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