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Samenspender-Register

Seit Juli 2018 gibt es das bundesweite Samenspender-Register (SaReg). Es speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen. So können auf diese Weise ab Juli 2018 gezeugte Kinder künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wessen Samen bei der künstlichen Befruchtung verwendet worden ist.

Grundlage des Registers ist das "Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen" (SaRegG). Es sieht u. a. Pflichten zu Datenübermittlung vor für Entnahmeeinrichtungen (EE, im allgemeinen Sprachgebrauch "Samenbanken") und Einrichtungen der medizinischen Versorgung (EMV), die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen vornehmen.

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Meldeverfahren und Erfassung

Informationen und Anträge

FAQ

Für wen gilt das Samenspender-Register-Gesetz?

Das Gesetz gilt für alle Kinder, die ab dem 1. Juli 2018 durch heterologe Verwendung von Samen (= Samenspende) bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind. In diesen Fällen erfasst unser Samenspender-Register Daten.

Zu Kindern, die vor dem 1. Juli 2018 durch eine Samenspende gezeugt wurden, werden keine Daten beim BfArM gespeichert.

Ich vermute, ein Spenderkind zu sein. Wie erhalte ich die Daten meines genetischen Vaters?

Wer vermutet oder weiß, durch Spendersamen bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung nach dem 1. Juli 2018 gezeugt worden zu sein, kann bei uns Auskunft aus dem Samenspender-Register erhalten.

Für Kinder unter 16 Jahren können dies die Eltern als ihre gesetzlichen Vertreter beantragen. Voraussetzung für Auskunftsansprüche von Eltern ist eine entsprechende Verstandesreife des Kindes, das in der Lage sein muss, sich mit den Fragen der eigenen Abstammung auseinanderzusetzen. Diese ist abhängig vom Alter des Kindes. Bitte beachten Sie, dass für die Eltern kein eigenes Recht auf Kenntnis der Identität des Samenspenders besteht.

Ihr Antrag dazu muss schriftlich erfolgen und Ihren Personalausweises (Kopie) und eine Geburtsurkunde enthalten. Dann können wir prüfen, ob es einen entsprechenden Treffer im Empfängerinnen-Register gibt. Falls ja, ermitteln wir die zugehörigen Spenderdaten im Spender-Register und erfragen seine aktuelle Anschrift bei der Meldebehörde. Vier Wochen vor einer Auskunft informieren wir auch den Samenspender, damit er sich auf eine eventuelle Kontaktaufnahme einstellen kann. Die Informationen zum Samenspender erhalten Sie dann persönlich bei uns in Köln oder wir schicken sie Ihnen per Einschreiben zu (Einschreiben "Eigenhändig").

Wie melden wir als EMV/EE Daten an das BfArM?

Den gesetzlich geforderten Datensatz können Sie online über eine entsprechende Anwendung übermitteln. Dafür müssen Sie sich zunächst beim BfArM registrieren.

Bitte nutzen Sie vorranging den elektronischen Meldeweg. Anleitungen dazu finden Sie auf unseren Webseiten.

Sollten Sie nur eine geringe Anzahl an Meldungen pro Jahr vornehmen, nimmt das BfArM in Ausnahmefällen auch Meldungen per Post entgegen. Bitte verwenden Sie dazu ausschließlich das Meldeformular, welches Sie in der grauen Spalte unter "Meldeverfahren und Erfassung" für EMV (Einrichtungen der medizinischen Versorgung) bzw. EE (Entnahmeeinrichtungen) finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldungen per Post an das BfArM als Einschreiben aufgegeben werden müssen.

Informationen für Einrichtungen medizinischer Versorgung

Informationen für Entnahmeeinrichtungen

Ansprechpersonen

Bitte sprechen Sie bei telefonischer Kontaktaufnahme direkt die den Anruf annehmende Person darauf an, dass Sie Informationen zum Samenspender-Register wünschen. Sie werden dann nach Möglichkeit sofort weiterverbunden.
Telefon: +49 (0)228 99307-0
E-Mail: samenspender-register@bfarm.de

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