BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Pflichtpraktika, Bachelor‐, Master- und Doktorarbeiten

Pflichtpraktika

Das BfArM bietet auch Praktika in vielen Bereichen des Hauses an. Dabei handelt es sich ausschließlich um Pflichtpraktika. Diese müssen obligatorischer Bestandteil einer Schul-, Berufsschul- oder Hochschulausbildung sein und durch eine Prüfungsordnung verpflichtend vorgeschrieben sein.

Freiwillige Praktika oder sogenannte Schnupperpraktika sind bei uns nicht möglich. Vorgeschriebene Schülerpraktika gelten hingegen als Pflichtpraktika und können bei uns absolviert werden.

Grundlage für uns ist die Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten (Praktikantenrichtlinie Bund) vom 1. Januar 2015.

Praktika werden grundsätzlich nicht vergütet. Ausgenommen hiervon sind Pharmaziepraktika nach der Approbationsordnung. Pharmaziepraktikantinnen und -praktikanten erhalten eine Vergütung von derzeit 1.600 Euro im Monat.

Bachelor‐, Master‐ und Doktorarbeiten

Innerhalb von Forschungsprojekten vergeben wir auch Bachelor‐, Master‐ und Doktorarbeiten – in Kooperation mit der Universität Bonn, aber auch mit anderen Hochschulen. Die Forschungsarbeiten legen den Fokus auf wichtige und aktuelle Forschungsschwerpunkte im thematischen Zusammenhang mit der Zulassung, Wirksamkeit und Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln sowie der Risikoerfassung und -bewertung bei Medizinprodukten. Angebote für Bachelor‐, Master‐ und Doktorarbeiten zu den Forschungsschwerpunkten

• Pharmakogenomik und individualisierte Pharmakotherapie,
• Pharmakoepidemiologie,
• Medizinproduktesicherheit
• sowie Neuropsychopharmakologie einschließlich Biostatistik

werden auf unserer Internetseite immer aktuell ausgeschrieben.

Bei den Bachelor- und Masterarbeiten handelt es sich nicht um ein abschließend ausgestaltetes Rechtsverhältnis, wie es ein Arbeits- oder Praktikantenverhältnis ist, sondern um ein reines Betreuungsverhältnis bezüglich der Prüfungsarbeit. Aus diesem Grunde sind eine den Risiken der im BfArM vorgesehenen Tätigkeiten angepasste geeignete Haftpflichtversicherung sowie eine private Unfallversicherung nachzuweisen.

Darüber hinaus werden bestimmte Doktorarbeiten als reguläre Teilzeitstelle (50% E 13) im Rahmen eines Forschungsprojektes ausgeschrieben. Diese Stellen, die vollumfänglich der Sozialversicherungspflicht unterliegen, finden Sie unter der Rubrik „Stellenangebote“.

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