BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Wissenschaftlicher Beirat des BfArM

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das BfArM im Jahr 1998 beauftragt, einen Wissenschaftlichen Beirat zu berufen, der die Forschungsanstrengungen des Instituts begleitet.
Die Erfüllung dieser Aufgaben hat als wesentliche Voraussetzung das Einbeziehen von Fachkenntnissen mit Schwerpunkt in den Disziplinen

  • Pharmazie
  • Medizin
  • Biometrie
  • technische Gerätesicherheit

Daran und an den Bestimmungen des Bundes über die Zusammensetzung von derartigen Gremien (Frauenfördergesetz, Bundesgremienbesetzungsgesetz) orientiert sich die Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Beirates.

Aufgaben

Der Wissenschaftliche Beirat des BfArM unterstützt die wissenschaftliche Arbeit des Institutes durch sachverständige Beratung. Diese bezieht sich auf die Organisation der Forschung, die Forschungsziele und alle vom BfArM geplanten, durchgeführten oder finanzierten Forschungsprojekte, sofern sie nicht als unmittelbare, durch Arzneimittelgesetz (AMG) oder Medizinproduktegesetz (MPG) definierte Dienstaufgaben einzustufen sind. Inhaltlich bezieht sie sich darauf, begrenzte Fachöffentlichkeit herzustellen, den wissenschaftlichen Informationsaustausch zwischen universitären Einrichtungen und Institut zu intensivieren und den Mitgliedern im Rahmen ihrer je spezifischen Fachkompetenz und ihrer damit verbundenen allgemeinen wissenschaftlichen Kompetenz die Möglichkeit zu eröffnen, Stellung zu nehmen zur

  • wissenschaftlichen Bedeutung und Fragestellung,
  • Eignung der eingesetzten Methoden oder Verfahren unter allgemeinen wissenschaftlichen Gesichtspunkten,
  • Durchführbarkeit
  • und zu sach- und fachgerechter Darstellung der Forschungsergebnisse und ihrer Interpretation beizutragen.

Darüber hinaus sollen Hinweise und Anregungen auf neue Entwicklungen im Bereich der Forschung mit aktueller oder zukünftiger Bedeutung für die Erfüllung der Aufgaben des BfArM eingebracht, zur Diskussion gestellt und in Empfehlungen umgesetzt werden.

Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates der 6. Berufungsperiode (01/2022 - 12/2025)

Die Mitglieder des Beirates werden vom Präsidenten des BfArM berufen. Der Berufungszeitraum für den Wissenschaftlichen Beirat beträgt vier Jahre.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Mitglieder.

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