Möglicher Missbrauch der BfArM-Rufnummer
Auf Grund von Hinweisen aus Kreisen der pharmazeutischen Industrie ist dem BfArM bekannt geworden, dass es möglicherweise erneut in jüngster Vergangenheit zu vereinzelten Telefonanrufen bei pharmazeutischen Unternehmern gekommen ist, in denen sich Personen, die sich als BfArM-Mitarbeiter/-innen ausgegeben haben, bei gleichzeitig im Telefondisplay eingeblendeter BfArM-Rufnummer nach betrieblichen Interna der angerufenen Unternehmen erkundigt haben.
Hierzu teilt das BfArM folgendes mit:
Interne Recherchen konnten auch hier bislang nicht bestätigen, dass die berichteten Anrufe tatsächlich von Beschäftigten des BfArM geführt worden sind. Es könnte sich u.U. um Fälle von solchen technischen Manipulationen handeln, die vom BfArM nicht verhindert werden können. Die Einblendung und Verwendung der BfArM-Rufnummer erfolgt hierbei auf technischem Weg ohne Wissen und ohne Einwilligung des BfArM.
BfArM-Beschäftigte erkundigen sich in der Regel nicht telefonisch nach betrieblichen Interna von pharmazeutischen Unternehmen; Anrufe des BfArM stehen vielmehr im Zusammenhang mit anhängigen Anträgen oder Verfahren, d.h. Genehmigungs-, Zulassungs- , Änderungs-, Verlängerungs- oder Stufenplanverfahren, und weisen immer einen Bezug zu einer konkreten klinischen Prüfung, einem solchen Arzneimittel oder Medizinprodukt auf.
Wenn Sie Zweifel haben, ob es sich bei der anrufenden Person tatsächlich um eine(n) Mitarbeiter(in) des BfArM handelt, fragen Sie den Anrufer/die Anruferin nach seinem/ihrem Namen und lassen Sie sich ein Aktenzeichen (z.B. die Zul.-Nr. o.ä.) nennen, das Sie mit dem in Bezug genommenen Verwaltungsverfahren in Verbindung bringen können. Letzte Zweifel können auch dadurch ausgeräumt werden, dass Sie sich über die BfArM-Telefonzentrale (0228 99 307-30) mit dem/der anrufenden Mitarbeiter(-in) verbinden lassen.
Bei entsprechendem Verdacht informieren Sie das BfArM bitte per E-Mail unter Angabe von Datum und Zeit des Anrufs, eingeblendeter Rufnummer und ggfl. weiterer Einzelheiten an poststelle@bfarm.de.
Wir werden die Hinweise prüfen und ggf. Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.

