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Todesursachenstatistik

Die international vergleichbare amtliche Todesursachenstatistik wird in den statistischen Landesämtern durch Auswertung der Totenscheine und Kodieren der Todesursachen nach der ICD-10-WHO vorbereitet.

Todesursachenstatistik für Forschung, Planung und Prävention

Welche präventiven und medizinisch-kurativen Maßnahmen erhöhen Lebenserwartung und Lebensqualität? Um diese wichtige Frage geht es bei der Analyse von Todesursachen. Aussagekräftige, international und intertemporal vergleichbare Daten sind zur Beantwortung unerlässlich.

Aus der Todesursachenstatistik (Mortalitätsstatistik) werden wichtige Gesundheitsindikatoren (Kenngrößen) wie Sterbeziffern, verlorene Lebensjahre und vermeidbare Sterbefälle ermittelt, es können regionale Besonderheiten der todesursachenspezifischen Sterblichkeit und deren Veränderungen im Laufe der Zeit untersucht werden. Aus den Ergebnissen werden Handlungsempfehlungen und Strategien für epidemiologische Forschung und Prävention, Gesundheitsplanung und Gesundheitspolitik abgeleitet.

ICD-10-WHO als Grundlage für die Todesursachenstatistik

In Deutschland werden die Todesursachen aller Verstorbenen in den statistischen Landesämtern erfasst, sie fließen anschließend in die Todesursachenstatistik des Bundes und der Länder ein. Durch das methodisch einheitliche Vorgehen - Vollerhebung und Kodieren/Signieren anhand der ICD-10-WHO - und die Kontinuität der Erhebung ist sichergestellt, dass diese Daten zuverlässig für Forschung und Planung bereitstehen.

Rechtsgrundlage für die Todesursachenstatistik ist das Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG).

Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG)

Todesbescheinigung als Grundlage für die Todesursachenstatistik

Die statistischen Landesämter erfassen die Todesursachen anhand der papiergebundenen Totenscheine (auch als Todes(ursachen)bescheinigung oder Leichenschauschein bezeichnet). Diese werden von der Ärztin, dem Arzt ausgefüllt, der den Tod bei der Leichenschau feststellt.

Die Durchführung der Leichenschau und das Ausfüllen des Totenscheins sind in den Bestattungsgesetzen oder -verordnungen der Länder geregelt. Die Totenscheine werden in Gesundheitsämtern, Standesämtern, Statistischen Landesämtern und weitere Behörden weiterverarbeitet.

Die Todesbescheinigungen sind länderspezifisch, sie bestehen aus einem nichtvertraulichen und einem vertraulichen Teil:

  • Der nichtvertrauliche Teil wird den Angehörigen zur Vorlage beim Standesamt übergeben.
  • Der vertrauliche Teil wird an die statistischen Ämter weitergeleitet, er besteht aus zwei Teilen:

    • Teil I muss vollständig ausgefüllt werden, hier wird auch die Kausalkette der zum Tode führenden Leiden eingetragen: vom Grundleiden über mittelbare, den Tod bedingende Leiden bis zur unmittelbaren Todesursache.
    • In Teil II können optional Krankheiten eingetragen werden, die am Tod beteiligt waren, jedoch nicht unmittelbar Teil der zum Tode führenden Kausalkette sind.

Um die Qualität

  • der Erhebung und der Dokumentation der Kausalkette durch die Ärztinnen und Ärzte,
  • der Mitteilungskette von der Ausfüllsituation bis hin zur Kodierung und
  • der Kodierung durch die Signiererinnen und Signierer

zu verbessern, wurden und werden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen und Projekte aufgesetzt.

Verbesserung durch Anleitungen und Schulungsmaßnahmen

Fehler und Lücken in der Todesursachen-Kausalkette führen zu Ungenauigkeiten in der Todesursachenstatistik. Das DIMDI hatte deshalb zusammen mit dem Statistischen Bundesamt (Destatis) eine Kurzanleitung erarbeitet, die den Ärztinnen und Ärzten beim Ausfüllen des Totenscheins praktische Hilfestellung bietet. 

Dieses Faltblatt "Todesursachen in der Todesbescheinigung" können Sie kostenfrei downloaden.

Darüber hinaus führt das BfArM als Rechtsnachfolger des DIMDI an den statistischen Landesämtern sogenannte Signiererschulungen durch, um eine einheitliche Kodierqualität sicherzustellen.

Für Schulungen zu Totenschein und Todesursachenkodierung und auch zur Morbiditätskodierung hat das Education and Implementation Committee (EIC) des WHO-Family of International Classification Network Rahmenlehrpläne erarbeitet. Im EIC ist als WHO-Kooperationszentrum auch das BfArM als Rechtsnachfolger des DIMDI vertreten.

Darüber hinaus bietet die WHO ein englischsprachiges Trainingstool zur ICD-10 der WHO an, in dem die Struktur der ICD-10 und das Kodieren interaktiv erklärt werden; das Tool kann kostenfrei online benutzt werden.

Todesursachen in der Todesbescheinigung - Eine kurze Anleitung (PDF, 536 kB)

Rahmenlehrplan für das Ausfüllen der Todesursachenbescheinigung (PDF, 191 kB)

Rahmenlehrplan für Todesursachenkodierung (PDF, 197 kB)

Rahmenlehrplan für Morbiditätskodierung (PDF, 202 kB)

Structure of the Classification and How to Code - Trainingstool der WHO

Verbesserungen durch bundeseinheitliche elektronische Todesbescheinigung (eTB)

Eine bundeseinheitliche elektronische Todesbescheinigung würde durch

  • eine unterstützende Nutzerführung bei der Erhebung und der Dokumentation der Todesursachen-Kausalkette durch die Ärztinnen und Ärzte und
  • eine medienbruchfreie und damit beschleunigte und sicherere Mitteilungskette von der Ausfüllsituation bis zur Kodierung

die Qualität der erhobenen Todesursachen und die Aktualität der Statistik erheblich verbessern; beides würde zu einer Steigerung der Aussagefähigkeit der Todesursachenstatistik in Deutschland und ihrer internationalen Vergleichbarkeit beitragen.

Das DIMDI hatte deshalb seit 2017 zusammen mit dem Statistischen Bundesamt (DESTATIS) in einem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderten Projekt ein Grobkonzept zur Einführung einer bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung (eTB) in Deutschland entwickelt. Neben der Analyse des gesamten Prozesses von der Ausfüllsituation bis zur Kodierung, dem Ende der Mitteilungskette, wurden vor allem auch die technischen Aspekte für eine elektronische Erfassung zur Erstellung der Todesursachenbescheinigung untersucht.

Das 2019 gestartete Folgeprojekt fokussiert auf die Pilotierung einer bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung. Das BfArM als Rechtsnachfolger des DIMDI erarbeitet hierbei zusammen mit dem DESTATIS vier zentrale Arbeitspakete:

Arbeitspaket 1: Technische Realisierung einer elektronischen Todesbescheinigung anhand eines Onlineportals (eTB-Portal)

Arbeitspaket 2: Festlegung des bundeseinheitlichen Datensatzes für die Pilotierung der elektronischen Todesbescheinigung

Arbeitspaket 3: Spezifizierung des eTB-Portals für eine spätere Umsetzung durch IT-Dienstleister, Softwarehersteller und weitere Beteiligte

Arbeitspaket 4: Pilotierung und Evaluation der bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung in Test-Regionen

Abschlussbericht - Grobkonzept einer bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung

Bundesgesundheitsblatt - Entwicklung einer elektronischen Todesbescheinigung für Deutschland (PDF, 1,8 MB)

eTB-Pilotierung

Verbesserung der Todesursachenkodierung durch elektronisches Kodiersystem "Iris"

Iris ist ein elektronisches Kodiersystem zur Verschlüsselung der im Totenschein genannten zum Tode führenden Leiden und zur Identifizierung der unmittelbaren Todesursache. Hauptziel ist eine einheitliche Kodierung für die international vergleichbare Todesursachenstatistik. Iris wird entwickelt und gepflegt von einer internationalen Entwicklergruppe, die sich zum Iris-Institut zusammengeschlossen hat. Die Geschäftsstelle ist im BfArM. Iris wird weltweit in vielen Ländern für die Todesursachenstatistik im Routinebetrieb eingesetzt. Ziel ist es, in Deutschland eine vollumfängliche Nutzung von Iris zu erreichen.

Iris Institut

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