BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Erklärung zur Barrierefreiheit für das OID-Register Gesundheitswesen Deutschland

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Anwendung OID-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, bestehend aus einer mit Login geschützten Anwendung zur Antragstellung für Erst- und Änderungsanträge (OID beantragen oder ändern) und einer öffentlichen Suche im Register (Zur OID-Suche):

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist bemüht, die Anwendung Antragstellung und öffentliche Suche OID-Register im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Für die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit der Anwendung wurde eine Selbstbewertung vor Freigabe der Anwendung in 2023 durchgeführt. Die Anwendung zur Antragstellung für Erst- und Änderungsanträge und die öffentliche Suche im Register sind als teilweise vereinbar einzustufen.

Barrierefreie Inhalte

  • Für die Bedienung der Anwendung ist die Wahrnehmung von Farben, Formen, Position von Elementen oder Tönen nicht erforderlich, Kontraste sind gut abgesetzt.
  • Die Schriftgröße kann nach den individuellen Bedürfnissen eingestellt werden, ohne dabei Inhalt oder Funktionalität zu verlieren.
  • Es werden keine Schriftgrafiken verwendet.
  • Zusätzliche Inhalte, die mittels Zeiger- oder Tastaturfokussierung eingeblendet werden, bleiben sichtbar, wenn der Zeiger über sie bewegt wird, schließen nicht selbsttätig, und sind ohne Änderung der Fokusposition schließbar.
  • Aus der Anwendung heraus erzeugte PDF-Dokumente sind barrierefrei.
  • Für die Nutzung der Anwendung wird eine Tastatur benötigt. Eine Maus ist hilfreich.
  • Die voreingestellte Zeitbegrenzung für die Nutzung der Anwendung ist auf 90 min für die Bearbeitung eines Antrags voreingestellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Navigation und Funktionen sind innerhalb der Anwendung weitgehend konsistent. Jedoch werden nicht alle HTML-Strukturelemente für Überschriften durchgängig mit aufeinander aufbauenden Überschriften erschlossen.
  • Die Navigationselemente sind weitgehend einheitlich dargestelt.
  • Bei Fehlermeldungen muss die Seite neu geladen werden.
  • Die aktuelle Position des Fokus ist nicht immer deutlich.

Bedingt durch die zugrundeliegende Software können folgende Barrieren derzeit nicht aufgelöst werden:

  • Datentabellen sind nicht richtig aufgebaut sowie die Zuordnung von Tabellenzeilen nicht überall einheitlich.
  • Einige Inhalte brechen nicht um und passen sich der Schriftgröße an. Die Skalierbarkeit ist jedoch weitgehend gegeben.
  • Textabstände sind nicht anpassbar.
  • Abgesehen von der Änderung der Textgröße können benutzerdefinierte Einstellungen nicht vorgenommen werden.

Diese Erklärung wurde am 12.06.2023 erstellt.

Barriere melden! Kontakt und Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren zur Anwendung OID-Register Gesundheitswesen Deutschland mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen, dann können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Abteilung K- OID-Registratur
Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln
Telefon: +49 (0) 228 99 307-4945
E-Mail: oid-registratur@bfarm.de


Weitere Informationen zu Barrierefreiheit beim BfArM (u.a. zur Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie in der Erklärung zur Barrierefreiheit der Website www.bfarm.de.

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