BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Vorkommnismeldung durch Anwender, Betreiber und Händler

Vorkommnismeldung

Sie möchten eine Meldung zu einem Vorkommnis abgeben?

Was passiert mit Ihrer Meldung? – Nach Ausfüllen und Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, dass Sie die Meldung eingereicht haben. In der Anlage dieser E-Mail finden Sie eine Kopie der von Ihnen eingereichten Daten als HTML-Datei.

Sie möchten Ihre Meldung offline abgeben? – Laden Sie hierzu bitte das Meldeformular herunter und füllen es aus. Sollten PDF-Dokumente nicht in Ihrem Browser angezeigt werden, speichern Sie die Datei bitte lokal (rechter Mausklick auf Formular und "Ziel speichern unter" wählen). Bitte füllen Sie das PDF-Formular in jedem Fall elektronisch aus und senden es uns – wie im Formular angegeben – zu. Handschriftliche Eintragungen oder Scans ausgedruckter Formulare erschweren und verzögern unsere Weiterverarbeitung.

PDF-Meldeformular

Hinweise

Wichtige Hinweise

Bitte stellen Sie sicher, dass die Meldung keine personenbezogenen Daten zu Patientinnen oder Patienten enthält. Bitte schicken Sie, wenn in seltenen Fällen erforderlich, nur um die Patientendaten anonymisierte Kopien von Arztbriefen, Behandlungsplänen o. Ä. im Rahmen Ihrer Meldung an das BfArM.
Bitte senden Sie die betreffenden Medizinprodukte oder Probematerialien grundsätzlich nicht an das BfArM.

Heben Sie die Produkte / Probematerialien bitte für eine eventuelle Untersuchung durch den Hersteller auf. Bitte geben Sie auch dann eine Meldung ab, wenn Sie keinen Zugriff auf das Produkt haben (siehe auch § 72 Abs. 5 MPDG).

Weitere Informationen zu den Aufgaben des BfArM in Bezug auf Risikobewertung

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