BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Meldungen und Maßnahmen

Meldewege gemäß MDR, IVDR und MPDG

Übersicht über die Meldewege zu Anzeigen, Anträgen und Meldungen gemäß MDR, IVDR und MPDG.

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Risiken melden

Vorkommnis melden

Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure sowie Anwender, Betreiber und sonstige Inverkehrbringer sind nach den Bestimmungen der MPSV verpflichtet Vorkommnisse mit Medizinprodukten an das BfArM zu melden.

Vorkommnis-Meldung

SAE und DD melden

SAE und DD melden (MDR)

Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SAE) und Produktmängel (DD) in genehmigungs- und anzeigepflichtigen klinischen Prüfungen sind gemäß den Bestimmungen der MDR und MPDG an das BfArM zu melden.

SAE-Meldung

SAE und DD melden (IVDR)

Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SAE) und Produktmängel (DD) in genehmigungs- und anzeigepflichtigen Leistungsstudien sind gemäß den Bestimmungen der IVDR und MPDG an das BfArM zu melden.

SAE-Meldung

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