BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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DiPA

Digitale Pflegeanwendungen

Hier finden Sie alle relevante Informationen – von Hinweisen zu der Frage, was eine DiPA ist, welche Aufgaben das BfArM im Rahmen des Verfahrens zur Aufnahme in das Verzeichnis erstattungsfähiger DiPA hat und wie die Aufnahme einer DiPA in das Verzeichnis beantragt werden kann, über Informationen darüber, wie man DiPA erhält und sie anwendet, bis hin zu Verweisen auf relevante Dokumente und weitere Internetseiten.

Aktueller Stand

Ab sofort steht das elektronische Antragsportal zur Verfügung, über welches Anträge zur Aufnahme einer DiPA in das DiPA-Verzeichnis eingereicht werden können. Darüber hinaus bietet das BfArM umfangreiche Beratungsmöglichkeiten zu DiPA, der Antragstellung, dem Nachweis des pflegerischen Nutzens und vielen weiteren Aspekten an. Termine für die Beratungen können über das Innovationsbüro des BfArM vereinbart werden.

Aktuelles

Neue Informationen zur Datenschutzzertifizierung nach § 139e Absatz 11 SGB V und § 78a Absatz 8 SGB XI

In dem Abschnitt „Datenschutzkriterien nach § 139e Absatz 11 SGB V und § 78a Absatz 8 SGB XI“ wurden neue Informationen bzgl. der Erfüllung der Anforderungen an den Datenschutz durch den Hersteller durch Vorlage eines anhand der Prüfkriterien ausgestellten Zertifikats ab dem 01.08.2024 bereitgestellt. Mehr erfahren

DiPA-Leitfaden (Stand 11.10.2023, Version 1.2)

Der DiPA-Leitfaden zum Verfahren für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) nach § 78a SGB XI steht in einer aktualisierten Version zur Verfügung.

Zum DiPA-Leitfaden

Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung

Die Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV) wurde am 06.10.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Der vorangegangene Referentenentwurf kann zur weiteren Information hier abgerufen werden:

Referentenentwurf des BMG - Verordnung zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung - DiPAV

Anlage 1 zum Referentenentwurf des BMG - DiPAV

Anlage 2 zum Referentenentwurf des BMG - DiPAV

Kontakt

E-Mail: dipa@bfarm.de
Telefon: +49 (0)228 99 307-5989
Telefonische Servicezeiten: 9-11 Uhr (Montag bis Freitag)

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