BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Basisinformationen

Was ist ein Medizinprodukt?

Medizinprodukte sind Produkte zur Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen beim Menschen.

Medizinprodukte haben unterschiedliche Erscheinungsformen.
Dazu gehören z.B. Apparate, Geräte und Instrumente. Es gibt aber auch Substanzen, die die Kriterien eines Medizinprodukts erfüllen – und auch Software kann ein Medizinprodukt sein.

Die vollständige, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) maßgebliche Definition findet sich in Artikel 2 Nummer 1 der Europäischen Medizinprodukteverordnung MDR (2017/745). Gesetze und Verordnungen

Der EWR umfasst neben den Mitgliedstaaten der EU einige Staaten der Europäischen Freihandelszone: Norwegen, Island und Liechtenstein. Für den Medizinprodukte-Sektor gibt es darüber hinaus ein entsprechendes Abkommen mit der Türkei. (Stand Januar 2023)

In-vitro-Diagnostika

Eine spezielle Gruppe von Medizinprodukten sind In-vitro-Diagnostika (IVD).

IVD dienen der Untersuchung von Probenmaterial, das aus dem menschlichen Körper stammt, z.B. Blut, Urin oder Speichel.

Die vollständige, im europäischen Wirtschaftsraum maßgebliche Definition findet sich in Artikel 2 Nummer 2 der Europäischen In-vitro-Diagnostika-Verordnung IVDR (2017/746). Gesetze und Verordnungen

Die Grafik zeigt einen großen Kreis mit der Beschriftung "Medizinprodukte", in dem ein kleinerer Kreis mit der Beschriftung "In-vitro-Diagnostika" eingeschlossen ist.

In vitro Diagnostika (IVD) sind per Definition Medizinprodukte. Vereinfachend spricht man oft von Medizinprodukten einerseits und IVD andererseits. Regelungen für Medizinprodukte (exklusive IVD) trifft die Europäische Medizinprodukteverordnung, Regelungen für IVD die Europäische In vitro Diagnostika Verordnung.

Welche Produkte fallen nicht unter die Definition?

Medizinprodukt ist nicht der Oberbegriff für alle in der Medizin verwendeten Produkte.

Bevor ein Produkt auf den Markt gebracht werden darf muss sein rechtlicher Status geklärt werden. Vom rechtlichen Status hängt es ab, welche gesetzlichen Vorgaben anzuwenden sind, um das Produkt auf den Markt zu bringen und welche Behörde(n) zuständig ist/sind.
Ähnlichkeiten zu Medizinprodukten haben beispielsweise Arzneimittel, Kosmetische Mittel, Persönliche Schutzausrüstungen, Lebensmittel und Biozide.

Arzneimittel

Medizinprodukte müssen u.a. von Arzneimitteln unterschieden werden.
Arzneimittel dienen ebenfalls der Behandlung oder Diagnose von Krankheiten. Im Gegensatz zu Medizinprodukten wirken Arzneimittel jedoch pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch.
Nicht immer ist offensichtlich, ob ein Produkt ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist.
Weitere Informationen zum Bereich Arzneimittel:

Zulassung
Pharmakovigilanz

Vorsicht: Mit dem englischen Begriff medicinal product sind Arzneimittel gemeint. Die englische Bezeichnung für Medizinprodukt lautet medical device.
Es gibt weitere Produktgruppen, die Ähnlichkeit mit Medizinprodukten haben können, jedoch zu einem anderen Zweck eingesetzt werden.

Kosmetische Mittel

Kosmetika haben eine andere Zweckbestimmung als Medizinprodukte: Sie dienen nicht primär der Behandlung von Krankheiten, sondern z.B. der Reinigung, Veränderung des Aussehens oder Aufrechterhaltung eines guten Zustands.

Lippenstift, Deo, Rasierschaum oder Parfüm sind einfach als kosmetische Mittel zu erkennen. Bei anderen Produkten ist die Zuordnung nicht immer eindeutig. Beispielsweise sind Zahn- oder Sonnencremes in der Regel Kosmetika. In Einzelfällen können Sie aber auch Medizinprodukte sein.
Im Bereich der kosmetischen Mittel hat das BfArM keine Zuständigkeiten. Weitere Informationen zu kosmetischen Mitteln finden Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Persönliche Schutzausrüstungen werden im Arbeitsschutz angewendet. Sie dienen primär dem Schutz des Trägers oder der Trägerin. Für die Einstufung als persönliche Schutzausrüstung ist es unerheblich, ob es sich bei der Trägerin oder dem Träger um medizinisches Personal handelt.
Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken, Mund-Nasen-Schutz) sind Medizinprodukte. Sie dienen primär dazu, Patientinnen und Patienten vor Kontakt mit Tröpfchen zu schützen, sie dienen damit dem Fremdschutz.
Partikelfiltrierende Halbmasken (z.B. FFP2-Masken) sind persönliche Schutzausrüstungen. Sie dienen dazu, den Tragenden vor dem Einatmen von Stäuben oder Aerosolen zu schützen. Sie dienen als Eigenschutz.

Im Bereich der persönlichen Schutzausrüstungen hat das BfArM keine Zuständigkeiten. Nähere Informationen zu persönlichen Schutzausrüstungen finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:

Im Zuge der Coronavirus-Pandemie hat das BfArM Hinweise zur Verwendung von Masken erarbeitet.

Übersicht verschiedener Maskentypen

Lebensmittel

Zu den Lebensmitteln gehören z. B. Nahrungsergänzungsmittel. Sie sind dazu bestimmt, dem Körper zusätzlich Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe zuzuführen, um die normale Ernährung zu ergänzen. Sie sollen keine Krankheiten behandeln oder lindern.
Im Bereich der Lebensmittel hat das BfArM keine Zuständigkeiten. Weitere Informationen zu Lebensmitteln finden Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:

Biozide

Zu den Bioziden gehören z. B. Desinfektionsmittel. Ein Desinfektionsmittel kann auch ein Medizinprodukt sein, jedoch nur, wenn es vom Hersteller dazu bestimmt ist, speziell Medizinprodukte zu desinfizieren.
Im Bereich der Biozide hat das BfArM keine Zuständigkeiten. Weitere Informationen zu Bioziden finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:

Weitere Informationen zur Feststellung des rechtlichen Status von Medizinprodukten: Abgrenzung/Klassifizierung

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