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Ethik-Kommissionen

Zuständige Ethik-Kommissionen für klinische Prüfungen/Leistungsbewertungsprüfungen

Mit der klinischen Prüfung eines Medizinproduktes darf in Deutschland erst begonnen werden, wenn von der zuständigen Ethik-Kommission eine zustimmende Bewertung und (je nach Rechtsgrundlage) eine Genehmigung durch bzw. eine Anzeige an die zuständige Bundesoberbehörde vorliegt.

Die nach MDR in Verbindung mit MPDG bzw. noch nach MPG erforderliche zustimmende Bewertung der Ethik-Kommission ist vom Sponsor bei der nach Landesrecht für den Prüfer zuständigen, unabhängigen, interdisziplinär besetzten Ethik-Kommission zu beantragen. Die Ethik-Kommission hat die Aufgabe, den Prüfplan und die erforderlichen Unterlagen insbesondere nach ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und ob die in den gesetzlichen Vorschriften genannten Voraussetzungen erfüllt werden.

Die folgende Liste ist alphabetisch nach Bundesländern sortiert. Für die Richtigkeit und Aktualität der Adressen sind die in der Tabelle aufgeführten Ethik-Kommissionen zuständig.

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