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FAQ - Einreichung von PSURs

Nach § 63b AMG (Dokumentations- und Meldepflichten) müssen Zulassungsinhaber bzw. pharmazeutische Unternehmer einen regelmäßig aktualisierten Bericht über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln (Periodic Safety Update Report, im folgenden PSUR genannt) vorlegen (vgl. § 63b Abs. 5 und 7 AMG).

Das BfArM möchte mit den nachfolgenden Hinweisen eine Hilfestellung bei der Beantwortung häufig gestellter Fragen im Zusammenhang mit der Einreichung von PSURs geben.

Insbesondere möchten wir auf das Datei ist nicht barrierefrei Formular zur Einreichung von PSURs (Größe: 247 KB) mit der dazugehörigen Arzneimittel-Liste hinweisen, das alle notwendigen formalen Angaben zur Einreichung von PSURs abfragt. Bitte verwenden Sie bei der Einreichung von PSURs ab sofort ausschließlich dieses rtf-Formular (Stand 24.8.2010).

In Bezug auf die Beantwortung weiterer Fragen verweisen wir auf Part I, Kapitel 6 des "Volume 9A of the Rules Governing Medicinal Products in the European Union – Guidelines on Pharmacovigilance for Medicinal Products for Human Use" (Stand: September 2008).

Rückfragen richten Sie bitte vorzugsweise per E-Mail an das PSUR-Management-Team des BfArM - Abteilung Pharmakovigilanz (bitte keine Übersendung von PSUR-Dateien):

E-Mail: PSUR@bfarm.de
Tel.: 0228-207-5777 oder 0228-99307-5777

Stand: 24. August 2010


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