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Ergebnisprotokoll der 66. Sitzung des gemäß § 48 und 53 AMG zu hörenden Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht am 11. Januar 2011

Erstellt: 02.03.2011
Aktualisiert: 02.03.2011

Tagungsort:

Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
D-53175 Bonn,
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

Teilnehmer:

Der Vorsitzende
Die Sachverständigen des Ausschusses für Verschreibungspflicht
Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz (BMELV)
Vertreter des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Vertreter des BfArM

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Annahme der Tagesordnung
    TOP 7, Linezolid, wird vorgezogen
  3. Oxybuprocain
    Proxymetacain
    Auftrag zur Ergänzung der Liste der Stoffe und Zubereitungen nach §1 Nr.1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung
  4. Rizatriptan
    Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
  5. Orlistat
    Streichung der Worte
    „von der Europäischen Kommission zugelassene, nicht verschreibungspflichtige“ in der derzeitigen AMVV-Position:
    - ausgenommen von der Europäischen Kommission zugelassene, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in einer Höchstdosis von 60 mg pro abgeteilter Form –
  6. Vitamin D (D3, Colecalciferol)
    Antrag zur Anhebung der unter die Verschreibungspflicht fallenden Tagesdosis von derzeit 1000 I.E. auf künftig 2000 I.E.
  7. Linezolid
    Antrag auf Streichung der Einschränkung
    - zur Behandlung von Pneumonien oder schweren Haut- und Weichteilinfektionen, wenn diese durch grampositive Erreger verursacht sind –
  8. Lidocain
    Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht von Lidocain
    - zur Anwendung auf der Haut zur Linderung der Symptome von neuropathischen Schmerzen nach einer Herpes-Zoster-Infektion (Post-Zoster-Neuralgie)
  9. Sammelposition Lokalanästhetika
    Auftrag zur Auflösung der Sammelposition und Aufnahme aller Lokalanästhetika aus der bisherigen Sammelposition als Einzelpositionen,
    Teil 2: Benzocain, Fomocain, Lidocain, Myrtecain, Prilocain, Procain und Quinisocain
  10. Verschiedenes
    Packungsgrößenbegrenzungen für Analgetika
    Auf Nachfrage informiert ein Vertreter des BfArM, dass die Stellungnahmen in Kürze finalisiert und an das BMG weitergeleitet werden.

Termin der nächsten Sitzung:

Dienstag, der 05.07.2011
Beginn: 10.00 Uhr
Sitzungsort: Bonn
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

Der Vorsitzende dankt allen Anwesenden und Ausschussmitgliedern und schließt die Sitzung.

Alternativ zur Online-Version können Sie hier die Datei ist barrierefrei⁄barrierearm PDF-Version (Größe: 41 KB) des Protokolls herunterladen.

Anlagen

Anlage 1:   Voten und Begründungen zu Positionen, deren Änderung zugestimmt wird (TOP 3, 5, 7, 8, 9)


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