Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG
Erstellt: 15.11.2010
Aktualisiert: 29.11.2010
Tagesordnung für die 66. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG am 11.01.2011 im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
BUNDESINSTITUT FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDZINPRODUKTE
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht
nach § 53 AMG
66. Sitzung
am 11.01.2011
im Bundesinstitut für Arzneimtitel und Medizinprodukte, Bonn
Beginn: 10.00 Uhr im Hörsaal 1
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Tagesordnung
Eröffnung der Sitzung
Annahme der Tagesordnung
- Oxybuprocain
Proxymetacain
Auftrag auf Ergänzung der Liste der Stoffe und Zubereitungen nach §1 Nr.1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung
- Rizatriptan
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
- Orlistat
Streichung der Worte
„von der Europäischen Kommission zugelassene, nicht verschreibungspflichtige“ in der derzeitigen AMVV-Position:
- ausgenommen von der Europäischen Kommission zugelassene, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in einer Höchstdosis von 60 mg pro abgeteilter Form -
- Vitamin D (D3, Colecalciferol)
Antrag zur Anhebung der unter die Verschreibungspflicht fallenden Tagesdosis von derzeit 1000 I.E. auf künftig 2000 I.E.
- Linezolid
Antrag auf Streichung der Einschränkung
- zur Behandlung von Pneumonien oder schweren Haut- und Weichteilinfektionen, wenn diese durch grampositive Erreger verursacht sind -
- Lidocain
Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht von Lidocain
- zur Anwendung auf der Haut zur Linderung der Symptome von neuropatischen Schmerzen nach einer Herpes-Zoster-Infektion (Post-Zoster-Neuralgie)
- Sammelposition Lokalanästhetika
Auftrag auf Auflösung der Sammelposition und Aufnahme aller Lokalanästhetika aus der bisherigen Sammelposition als Einzelpositionen,
Teil 2: Benzocain, Fomocain, Lidocain, Myrtecain, Prilocain, Procain und Quinisocain
- Verschiedenes

