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Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG

Erstellt: 15.11.2010
Aktualisiert: 29.11.2010

Tagesordnung für die 66. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG am 11.01.2011 im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

BUNDESINSTITUT FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDZINPRODUKTE

Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht
nach § 53 AMG
66. Sitzung

am 11.01.2011
im Bundesinstitut für Arzneimtitel und Medizinprodukte, Bonn
Beginn: 10.00 Uhr im Hörsaal 1

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Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung

  2. Annahme der Tagesordnung

  3. Oxybuprocain
    Proxymetacain
    Auftrag auf Ergänzung der Liste der Stoffe und Zubereitungen nach §1 Nr.1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung

  4. Rizatriptan
    Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht

  5. Orlistat
    Streichung der Worte
    „von der Europäischen Kommission zugelassene, nicht verschreibungspflichtige“ in der derzeitigen AMVV-Position:
    - ausgenommen von der Europäischen Kommission zugelassene, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in einer Höchstdosis von 60 mg pro abgeteilter Form -

  6. Vitamin D (D3, Colecalciferol)
    Antrag zur Anhebung der unter die Verschreibungspflicht fallenden Tagesdosis von derzeit 1000 I.E. auf künftig 2000 I.E.

  7. Linezolid
    Antrag auf Streichung der Einschränkung
    - zur Behandlung von Pneumonien oder schweren Haut- und Weichteilinfektionen, wenn diese durch grampositive Erreger verursacht sind -

  8. Lidocain
    Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht von Lidocain
    - zur Anwendung auf der Haut zur Linderung der Symptome von neuropatischen Schmerzen nach einer Herpes-Zoster-Infektion (Post-Zoster-Neuralgie)

  9. Sammelposition Lokalanästhetika
    Auftrag auf Auflösung der Sammelposition und Aufnahme aller Lokalanästhetika aus der bisherigen Sammelposition als Einzelpositionen,
    Teil 2: Benzocain, Fomocain, Lidocain, Myrtecain, Prilocain, Procain und Quinisocain

  10. Verschiedenes


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