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Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Abs. 2 AMG

Erstellt: 27.07.2011
Aktualisiert: 27.07.2011

Tagesordnung für die außerordentliche Sitzung zu Analgetika des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG am 27.09.2011 im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

BUNDESINSTITUT FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDZINPRODUKTE

Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht
nach § 53 Abs. 2 AMG
außerordentliche Sitzung zu Analgetika

am 27.09.2011
im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn
Beginn: 10.00 Uhr im Hörsaal 1

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Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung

  2. Annahme der Tagesordnung

  3. Einführung einer Begrenzung der Packungsgröße für die OTC-Anwendung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon,
    Anpassung an eine Therapiedauer von 4 Tagen

  4. Verschiedenes


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