Schöllkraut-haltige Arzneimittel zur innerlichen Anwendung
Erstellt: 15.04.2008
Aktualisiert: 15.04.2008
Das BfArM erlässt im Stufenplanverfahren der Stufe II für Schöllkraut-haltige Arzneimittel zur innerlichen Anwendung folgenden Bescheid: Für Arzneimittel mit einer Tagesdosierung von mehr als 2,5 mg Gesamtalkaloide wird die Zulassung widerrufen, für Arzneimittel mit einer Tagesdosierung von 2,5 µg bis höchstens 2,5 mg Gesamtalkaloide werden Änderungen der Produktinformationen angeordnet.

