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Magnesium-haltige Arzneimittel zur parenteralen Anwendung: Überprüfung des Nutzen-Schaden-Verhältnis bei bestimmten Indikationen

Erstellt: 26.05.2009
Aktualisiert: 26.05.2009

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überprüft im Rahmen einer Anhörung nach dem Stufenplanverfahren, Stufe II, das Nutzen-Schaden-Verhältnis von Magnesium-haltigen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung in den Indikationen Abortneigung, Frühgeburtsbestrebungen und fetale Hypotrophie.

zum Stufenplanverfahren


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