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Cilostazol: Risikoverfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG

Erstellt: 01.07.2011
Aktualisiert: 01.07.2011

Das BfArM informiert im Rahmen eines Stufenplanverfahrens, Stufe II, über die Einleitung eines Risikobewertungsverfahrens nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG. Gegenstand der Bewertung sind u.a. die berichteten schwerwiegenden kardiovaskulären und hämorrhagischen unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Es wird eine vollständige Nutzen-Risiko-Bewertung angestrebt.

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm Anhörung vom 30.06.2011 (Größe: 35 KB)


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