BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bfarm.de, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist bemüht, die Website www.bfarm.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat im August 2021 die BfArM-Website einer stichprobenartigen Überprüfung der Barrierefreiheit nach EN 301 549 / WCAG 2.1 unterzogen. Im Ergebnis der Prüfung hat die BFIT-Bund www.bfarm.de als nicht konform mit EN 301 549 bewertet. Im Anschluss an die Prüfung wurden die im Prüfbericht der BFIT-Bund aufgeführten Barrierefreiheitsprobleme weitestgehend behoben. Die Website www.bfarm.de ist daher als teilweise vereinbar einzustufen.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die PDF-Dokumente der Medizinprodukte Kundeninformationen (Maßnahmen der Hersteller), der Roten-Hand-Briefe und des Schulungsmaterials zu Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln sind nicht barrierefrei. Da es sich um Inhalte von Dritten handelt, fallen diese Inhalte nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2016/2102 gemäß Artikel 1 Absatz 4e.
  • Die Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache gemäß BITV 2.0 § 4 fehlen noch.

Diese Erklärung wurde am 10.02.2023 aktualisiert.

Barriere melden! Kontakt und Feedback

Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung von www.bfarm.de auffallen oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wenden:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 99 307-3256
E-Mail: internet@bfarm.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805
Telefax: +49 (0) 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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