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FAQ - Einreichung von PSURs

Die Pflichten für die Vorlage von regelmäßig aktualisierten Berichten über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln (Periodic Safety Update Report, im folgenden PSUR genannt) ergeben sich für Zulassungsinhaber bzw. pharmazeutische Unternehmer aus § 63d AMG und der Richtlinie 2010/84/EU.

Das BfArM möchte mit den nachfolgenden Hinweisen eine Hilfestellung bei der Beantwortung häufig gestellter Fragen im Zusammenhang mit der Einreichung von PSURs geben.

Hinsichtlich der Beantwortung von generellen Fragen zu PSURs und zu Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der neuen Pharmakovigilanz-Gesetzgebung wird außerdem auf die Erläuterungen der EMA hingewiesen:

Das BfArM bittet dringend darum, das Datei ist nicht barrierefrei Formular zur Einreichung von PSURs (Größe: 292 KB) (geändert März 2013) mit der dazugehörigen Arzneimittel-Liste zu verwenden, das alle notwendigen formalen Angaben zur Einreichung von PSURs abfragt.

Rückfragen richten Sie bitte vorzugsweise per E-Mail an das PSURs-Management-Team des BfArM - Abteilung Pharmakovigilanz. Bitte senden Sie keine PSUR-Dateien per E-Mail. Von Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.

E-Mail: PSUR@bfarm.de
Tel.: 0228-207-5777 oder 0228-99307-5777

Stand: März 2013


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