BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Navigation und Service
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu X / Twitter
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu LinkedIn
Meldebogen für Nebenwirkungen
13.08.2015
Wenn Sie eine Nebenwirkung, auch bekannt unter der Bezeichnung „unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“ beobachtet haben und diese schriftlich melden wollen, nutzen Sie bitte das in der Tabelle zur Verfügung gestellte Formular. Das BfArM bevorzugt allerdings die Online-Meldung (https://nebenwirkungen.bund.de) für Angehörige der Heilberufe oder für Verbraucher und Patienten. Das BfArM benötigt für die Beurteilung möglichst detaillierte medizinische Informationen. Patienten werden deshalb gebeten, die Meldung in Zusammenarbeit mit einem Arzt des Vertrauens vorzunehmen.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz