BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Verunreinigung pflanzlicher Arzneimittel durch Pyrrolizidinalkaloide: BfArM macht der pharmazeutischen Industrie neue Vorgaben

Pressemitteilung 4/16

Nummer 4/16 vom 01.03.2016

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat heute weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Patientinnen und Patienten besser vor Verunreinigungen pflanzlicher Arzneimittel mit Pyrrolizidinalkaloiden zu schützen. In einer Bekanntmachung definiert das BfArM Vorgaben für Testszenarien und Grenzwerte, die von der pharmazeutischen Industrie im Rahmen der Qualitätssicherung eingehalten werden sollen. Ziel ist es, das Vorkommen von Pyrrolizidinalkaloiden in pflanzlichen, traditionellen pflanzlichen, homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln zu minimieren und zugleich die Verfügbarkeit solcher Arzneimittel zu gewährleisten, die nicht von dem Verunreinigungsproblem betroffen sind.

Pyrrolizidinalkaloide sind eine Gruppe von Naturstoffen, die eine leberschädigende Wirkung haben können. Diese Naturstoffe werden auf einem komplexen Biosyntheseweg gebildet und sind in bestimmten Pflanzenfamilien wie zum Beispiel den Asteraceae (Korbblütengewächse) oder den Boraginaceae (Rauhblattgewächse) besonders verbreitet.

Pharmazeutische Unternehmen sind jetzt insbesondere aufgefordert, das Risiko einer Kontamination produktspezifisch zu prüfen, den Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden zu bestimmen und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen. Das BfArM gibt dazu ein Klassifikationssystem vor, das in Abhängigkeit vom Risiko einer Kontamination einen Umfang für die Testung und Grenzwerte für die Klassifikation beinhaltet. Ziel der Maßnahme ist es, eine Exposition mit Pyrrolizidinalkaloiden durch Arzneimittel über 1 µg pro Tag zu vermeiden. Das BfArM hatte bereits frühzeitig die pharmazeutischen Unternehmen auf die besondere Problematik der Verunreinigung hingewiesen und Strategien zur Minimierung eingefordert. Daraufhin hatte die Industrie bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt, wie etwa eine umfangreiche Ursachenforschung, die Initiierung von GACP-Projekten (Good Agricultural and Collection Praxis) zur Minimierung, weit reichende Testungen und der Aufbau einer Datenbank. Darüber hinaus wurde zur Minimierung des Gehalts an Pyrrolizidinalkaloiden ein „Code of Practice“ entwickelt. Mit den neuen Regelungen definiert das BfArM jetzt Vorgaben, die von allen pharmazeutischen Unternehmern im Rahmen ihrer Verantwortung anzuwenden sind.

Das BfArM hatte bereits 1992 Grenzwerte für Arzneimittel festgelegt, die pyrrolizidinalkaloidhaltige Wirkstoffe enthalten. Durch verbesserte analytische Technologien konnte in den vergangenen Jahren allerdings nachgewiesen werden, dass auch solche Pflanzen betroffen sein können, die selbst nicht zur Biosynthese von Pyrrolizidinalkaloiden in der Lage sind.

Aufgrund der bisherigen Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden auf Verunreinigungen mit sogenannten Beikräutern wie z. B. Heliotropium- oder Senecio-Arten zurückzuführen ist, die bei der Ernte in die jeweiligen Chargen gelangen. Da unter Umständen der Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden aus einer Verunreinigung mit sehr wenigen Pflanzen resultieren kann, ist eine zeitnahe Lösung der Kontaminationsproblematik mit landwirtschaftlichen Maßnahmen alleine nicht möglich, sondern macht insbesondere eine verstärkte Kontrolle erforderlich.

Die mit der Exposition von Pyrrolizidinalkaloiden verbundenen Risiken einer möglichen Leberschädigung sind bereits seit langem bekannt. Sie wurden detailliert im Stufenplan des BfArM (Stufenplan von 1992; Bundesanzeiger Nr. 111 vom 17.06.1992) dargelegt und auch in einem „Public statement“ des Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) bei der Europäischen Arzneimittelagentur bewertet:
Public statement on the use of herbal medicinal products containing toxic, unsaturated pyrrolizidine alkaloids; EMA/HMPC/893108/2011)

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Bekanntmachung vom 01.03.2016

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