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Hinweis bezüglich Verbrühungsschutz bei Hubbadewannen

Referenz-Nr.: 3912/07

Bei einem gemeldeten Vorkommnis hat sich ein Heimbewohner in einer Hubbadewanne Verbrühungen mit Todesfolge zugezogen.

Obwohl in der Bedienungsanleitung entsprechende Warnhinweise zur Kontrolle der Wassertemperatur vorhanden sind und auch explizit darauf hingewiesen wird, dass Patienten nur unter Aufsicht von ausgebildetem und geschultem Pflegepersonal in der Hubbadewanne Baden und Duschen dürfen, konnte es auf Grund eines fehlenden Verbrühungsschutzes in den Warmwasserzuläufen zu dem Todesfall kommen.

Um das Risiko weiterer Vorkommnisse dieser Art zu minimieren, empfiehlt das BfArM Betreibern und Herstellern, Hubbadewannen, die noch nicht über einen Verbrühungsschutz in den Warmwasserzuläufen verfügen, diese mit einer Temperaturbegrenzung zu versehen.

Bei Fragen bezüglich der Möglichkeiten einer Nachrüstung Ihrer betroffenen Produkte wenden Sie sich bitte an den Hersteller der Badewannen.

Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abteilung Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Telefon: +49 (0)228 99 307-3239 (Aktive Medizinprodukte)
Telefax: +49 (0)228 99 307-5300
E-Mail: mp-vigilanz@bfarm.de

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