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Verdacht unrechtmäßiger CE-Kennzeichnung und Inverkehrbringens von chirurgischen Einmalinstrumenten

Referenz-Nr.: 0197/11

Das BfArM weist auf die Veröffentlichung des Landes Niedersachsen zum Verdacht unrechtmäßiger CE-Kennzeichnung und Inverkehrbringens von chirurgischen Einmalinstrumenten vom 21.02.2011 hin.

Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abteilung Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Telefon: +49 (0)228 99 307-5306 (Aktive Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika)
Telefax: +49 (0)228 99 307-5300
E-Mail: mp-vigilanz@bfarm.de

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