BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Hinweis bezüglich Seitengittern bei Kinderbetten

Referenz-Nr.: 2675/08

Der "Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé" (Afssaps) sind mehrere schwere Unfälle in Zusammenhang mit medizinischen Betten für Kinder bekannt geworden, bei denen die Seitengitter den Gitterabstand von 65 mm überschritten.Das Maß 65 mm wird nach EN 716-1:1995/2008 und EN 716-2:1995/2008 (Möbel – Kinderbetten und Reisebetten für den Wohnbereich: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren) als maximal akzeptierter Gitterabstand angesetzt.
Die französische Aufsichtsbehörde plant, das Inverkehrbringen derartiger Betten, die einen größeren Gitterabstand oder größeren Abstand zwischen Gitter und Kopf-/Fußende aufweisen, zu untersagen.

Das BfArM weist darauf hin, daß in Deutschland die DIN 32623:2002 als gesonderte Norm für Krankenhaus-Kinderbetten existiert. Die in der DIN 32623:2002 akzeptierte Gitterbemaßung bezieht sich auf die bereits erwähnte EN 716 und wird mit 60 +5/-15 mm angegeben.Wir nehmen die Mitteilung der französischen Behörde zum Anlaß, auf die Anforderungen der DIN 32623:2002 an Seitengitterbemaßungen bei Krankenhaus-Kinderbetten hinzuweisen.

Gitterabstände, die nicht den in der Norm festgelegten Werten entsprechen, sollten entsprechend korrigiert werden.

Fragen, die sich auf das Inverkehrbringen oder das Betreiben konkret betroffener Produkte beziehen, sind mit der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Unternehmens bzw. Betreibers zu klären.

Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abteilung Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Telefon: +49 (0)228 99 307-5306 (Aktive Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika)
Telefax: +49 (0)228 99 307-5300
E-Mail: mp-vigilanz@bfarm.de

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