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Risiken mit Patientendecken
23.07.2004
Referenz-Nr.: 913/0704a
Dem BfArM sind Vorkommnisse in Zusammenhang mit Patientendecken bekannt, bei denen es zu Strangulationen mit Todesfolge kam. Die Produkte sind z. B. unter der Bezeichnung Bettschürze oder Patienten-/Kranken-Schutzdecke bekannt. Es handelt sich hierbei um ein Laken mit einem runden Kopfausschnitt und mehreren seitlichen Schnüren, welches am liegenden Patienten angewendet wird.
Beim Anlegen der Decke befindet sich der Hals des Patienten in dem Ausschnitt, die zwei kopfseitigen Enden der Decke werden kreuzweise über den Rücken des Patienten geführt und mit Schnüren am Bett des Patienten verknotet. Weitere Schnüre befestigen die Decke an zusätzlichen Punkten am Bett.
Das BfArM ist der Auffassung, dass derartige Decken, bei denen aufgrund der beschriebenen Merkmale eine Strangulationsgefahr im Kopf-Hals-Bereich besteht, ein unvertretbares Risiko für die Patienten darstellen. Daher hatte das BfArM den Rückruf der in Verkehr befindlichen Decken und die Untersagung des weiteren Inverkehrbringens empfohlen.
Etwa noch vorhandene Produkte dieser Art sollten daher auch durch den Handel nicht weiter in den Verkehr gebracht werden.
Trotz der durchgeführten Rückrufaktionen (z. B. der Firmen L. und M. Povel GmbH und Russka Ludwig Bertram GmbH) ist es möglich, dass derartige Produkte noch immer in Anwendung sind, z. T. auch in Privathaushalten. Das BfArM hält die weitere Anwendung nicht für vertretbar.
Anwender dieser Produkte und Personen, die im Bereich der Pflege tätig sind oder die z. B. im Zuge von Hausbesuchen mit pflegebedürftigen Menschen Kontakt haben, sollten auf diese Problematik hingewiesen werden.
Etwaige Rückfragen zu dieser Problematik können an die zuständigen Landesbehörden gerichtet werden.
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