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Informationsbrief zu hormonalen Notfallkontrazeptiva (u.a. Postinor®): Neue Empfehlung für Anwenderinnen von CYP3A4-induzierenden Arzneimitteln

Wirkstoff: Levonorgestrel

Die Wirkung levonorgestrelhaltiger hormonaler Notfallkontrazeptiva kann unter bestimmten Voraussetzungen vermindert sein. Diese Beeinträchtigung der Wirksamkeit ist dann gegeben, wenn Arzneimittel die Aktivität eines bestimmten Leberenzyms (CYP3A4) steigern. Man spricht dann von einer Enzyminduktion. Zu den Wirkstoffen, die eine entsprechende Induktion auslösen, zählen zum Beispiel Johanniskrautpräparate, Rifampicin, gewisse HIV-Medikamente oder Antiepileptika. Für Frauen, die eine Notfallkontrazeption mit levonorgestrelhaltigen Arzneimitteln, z.B. Postinor® oder PiDaNa®, wünschen und die innerhalb der letzten vier Wochen CYP3A4-induzierende Arzneimittel eingenommen haben, besteht daher ein Risiko für verringerte Levonorgestrel-Plasmaspiegel. Das kann zur Folge haben, dass die Notfallkontrazeption in Form der üblichen Einmaldosis von 1,5 mg bei ihnen nicht zuverlässig wirkt.

Die Firma Gedeon Richter GmbH informiert in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darüber, dass bei gleichzeitiger Anwendung von CYP3A4-induzierenden Arzneimitteln die Einnahme der doppelten Levonorgestreldosis (1x3 mg) empfohlen wird. Eine andere Möglichkeit besteht in der Anwendung nicht-hormonaler Verhütungsmethoden, z.B. der Einlage einer Kupferspirale. Der ebenfalls zur hormonalen Notfallkontrazeption zugelassene Wirkstoff Ulipristalacetat stellt für diese Frauen keine Alternative dar und sollte nicht angewendet werden, da dessen Wirksamkeit durch CYP3A4-induzierende Arzneimittel noch viel stärker abgeschwächt wird.

Die Produktinformationen von Postinor® werden gegenwärtig entsprechend aktualisiert. Ebenso werden auch die Produktinformationen anderer levonorgestrelhaltiger Arzneimittel zur Notfallkontrazeption zeitnah angepasst.

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