BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Navigation und Service
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu X / Twitter
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu LinkedIn
Rote-Hand-Brief zu Chlormadinon und Nomegestrol: Maßnahmen zur Minimierung des Meningeomrisikos
09.11.2022
Wirkstoff:
Chlormadinon, Nomegestrol
Die Zulassungsinhaber von chlormadinon- und nomegestrolhaltigen Arzneimitteln informieren in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darüber, dass Arzneimittel, die Chlormadinonacetat (5–10 mg/Tablette) oder Nomegestrolacetat (3,75–5 mg/Tablette) enthalten, nur dann angezeigt sind, wenn andere Maßnahmen als ungeeignet angesehen werden. Die Behandlung sollte auf die niedrigste wirksame Dosis und die kürzeste Dauer beschränkt werden.
Informationen zum Risikobewertungsverfahren finden Sie unter folgendem Link:
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz