BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einer möglichen Übertragung von SARS-CoV-2 durch Fäkale Mikrobiota-Transplantation (FMT)

Wirkstoff: Fäkale Mikrobiota

Vor dem Hintergrund der sich rasch ausbreitenden COVID-19-Pandemie, verursacht durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2, informiert das BfArM Ärzte, Heilpraktiker und Patienten über Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einer möglichen Übertragung von SARVS-CoV-2 durch Fäkale Mikrobiota-Transplantationen (FMT, Stuhltransplantation).

Aktuelle wissenschaftliche Publikationen dokumentieren, dass SARS-CoV-2 im Magen-Darm-Trakt des Menschen repliziert, was zu einer Virusbelastung des Stuhls führen kann. Besonders im späteren Infektionsverlauf wurde bei Infizierten über längere Zeit der Rektalabstrich viruspositiv getestet bei gleichzeitig virusnegativen Nasopharynxabstrichen. Die Möglichkeit einer fäkal-oralen Übertragung von SARS-CoV-2 durch ansonsten negativ getestete Stuhlspender ist deshalb nicht auszuschließen. Valide und hinreichend sensitive Nachweisverfahren für SARS-CoV-2 im Stuhl sind derzeit nicht verfügbar.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens mit SARS-CoV-2 und eines möglichen oral-fäkalen Übertragungswegs sind ab sofort folgende Maßnahme zur Minimierung des Risikos einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch FMT einzuhalten:

  • Die Gewinnung von Spenderstuhl und Herstellung von fäkalen Mikrobiota-Transplantaten sind bis auf Weiteres auszusetzen.
  • Eine Behandlung mit FMT – im Rahmen von klinischen Studien oder als individueller Heilversuch – sollte generell ausgesetzt werden. Eine Anwendung von FMT sollte nur im Ausnahmefall bei einer rezidivierenden Infektion mit Clostridioides (früher Clostridium) difficile nach Ausschöpfung der alternativen Behandlungsoptionen, wie orale Antibiotika (z.B. Vancomycin, Metronidazol, Fidaxomycin) oder monoklonale Antikörper (wie z.B. Bezlotoxumab®) durchgeführt werden. Für die Anwendung der FMT in medizinisch begründeten Einzelfällen sollte nur noch auf Stuhlpräparate zurückgegriffen werden, bei welchen der Stuhl vor dem 01.01.2020 gespendet wurde.

Die genannten Maßnahmen reflektieren das aktuelle Pandemiegeschehen und die derzeitige wissenschaftliche Erkenntnislage. Sobald weitere Erkenntnisse hinsichtlich des Vorkommens von SARS-CoV-2 im Stuhl vorliegen und validierte, sensitive Methoden für den Nachweis von SARS-CoV-2 im Stuhl verfügbar sind, werden an dieser Stelle weitere Informationen zur Verfügung gestellt und die Maßnahmen den aktuellen Entwicklungen entsprechend angepasst.

Weitere Information zu den Untersuchungen auf Infektionserreger sowie Ausschlusskriterien für Stuhlspender finden sie hier: FMT - Infektionserreger und Ausschlusskriterien

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz