BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Metformin zur Behandlung des Typ-2-Diabetes: Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse der EU

Wirkstoff: Metformin

17.02.2017 – Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse der EU

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) setzt mit Bescheid vom 7. Februar 2017 den entsprechenden Durchführungsbeschluss der EU-Kommission C(2016) 8646 um. Damit wird das europäische Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu Metformin enthaltenden Arzneimitteln abgeschlossen.

Die Europäische Kommission hat am 12.Dezember 2016 entschieden, dass für die Fach- und Gebrauchsinformation der betroffenen Arzneimittel die Texte nach Anhang III („Änderungen bestimmter Abschnitte der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels und der Packungsbeilage“) des o.g. Beschlusses der Europäischen Kommission im Wortlaut zu übernehmen sind.
Das Gutachten des Ausschusses der Agentur für Humanarzneimittel (CHMP) vom 14. Oktober 2016 mit positiver Nutzen-Risikobewertung der Metformin enthaltenden Arzneimittel wird damit rechtsverbindlich.

Im Ergebnis können Patienten mit einer Nierenfunktionseinschränkung Grad 3b in Zukunft mit Metformin behandelt werden, wenn die Dosis entsprechend der Nierenfunktion angepasst, die Nierenfunktion regelmäßig kontrolliert und einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Für Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz (GFR kleiner als 30 ml/min) bleibt die Kontraindikation bestehen.

Die Fach- und Gebrauchsinformation der in Deutschland zugelassenen Metformin enthaltenden Arzneimittel werden an die neuen Empfehlungen angepasst werden.

Für die Arzneimittel, bei denen der Zulassungsinhaber schon auf die Zulassung verzichtet hatte, wurde zeitgleich ein Feststellungsbescheid versendet.

03.11.2016 – Risikobewertungsverfahren gem. Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG, Opinion des CHMP vom 14. Oktober 2016

Im letzten Jahr wurde im Rahmen eines europäischen Worksharing Verfahrens (FR/H/XXX/WS/16, Abschluss 17.12.2014) aufgrund der Bewertung neuer Daten zur Sicherheit der Anwendung von Metformin bei Patienten mit Niereninsuffizienz die Grenze für die Kreatinin-Clearance, ab welcher Metformin kontraindiziert ist, von vormals < 60 ml/min (bzw. eGFR < 60/ 1.73m2) auf < 45 ml/min (bzw. eGFR < 45 ml/min /1.73m2) abgesenkt.

Als Ergebnis eines Risikobewertungsverfahrens gem. Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG hat nun am 14. Oktober 2016 der Ausschuss für Arzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) empfohlen, die Grenze für die Kreatinin-Clearance, ab welcher Metformin kontraindiziert ist, noch weiter, nämlich bis auf < 30 ml/min (bzw. eGFR < 30 ml/min /1.73m2), abzusenken. Das bedeutet, dass Patienten mit einer Nierenfunktionseinschränkung Grad 3b in Zukunft mit Metformin behandelt werden können, wenn die Dosis entsprechend der Nierenfunktion angepasst, die Nierenfunktion regelmäßig kontrolliert und einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Für Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz (GFR kleiner als 30 ml/min) bleibt die Kontraindikation bestehen.

Anlass für die Neubewertung durch die EMA waren Bedenken hinsichtlich der Belastbarkeit der wissenschaftlichen Belege für eine Kontraindikation bei Patienten mit gemäßigter Verminderung der Nierenfunktion. Grund für die Neubewertung war außerdem, dass die derzeitigen Produktinformationen der betroffenen Arzneimittel sich nicht nur untereinander und zwischen verschiedenen EU Staaten unterschieden, sondern mittlerweile auch von klinischen Richtlinien abwichen.

Ursache der bisherigen Kontraindikation für Metformin bei Patienten mit Niereninsuffizienz war, dass das durch Metformin erhöhte Risiko einer Laktatazidose (Übersäuerung des Blutes durch die Anhäufung von Milchsäure) im Falle einer Nierenfunktionsstörungen zusätzlich zunimmt. In der Patientengruppe mit mäßiger Nierenfunktionsstörung, die nunmehr von einer Behandlung mit Metformin profitieren soll, wird dieses Risiko weiter minimiert durch klare Empfehlungen zur Dosisanpassung entsprechend der Nierenfunktion, der Kontrolle der Nierenfunktion vor und regelmäßig während der Behandlung sowie der erforderlichen besonderen Aufmerksamkeit bei Situationen, in denen sich die Nierenfunktion akut verschlechtert. Hierzu gehören zum Beispiel akuter Flüssigkeitsverlust, der Therapiebeginn mit Diuretika, Bluthochdruckmitteln oder nichtsteroidalen Antiphlogistika, eine diabetische Ketoazidose oder exzessiver Alkoholgenuss.

Patienten sollten über die Gefahr und die Anzeichen einer Laktatazidose informiert werden.

Die Fach- und Gebrauchsinformation der in Deutschland zugelassenen Metformin enthaltenden Arzneimittel werden an die neuen Empfehlungen angepasst werden.

27.03.2015 – Aktualisierung der Fach- und Gebrauchsinformation hinsichtlich der Kontraindikation bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert, dass die Fach- und Gebrauchsinformation für metforminhaltige Arzneimittel hinsichtlich der Kontraindikation bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion aktualisiert wurde.

Im Rahmen eines europäischen Worksharing Verfahrens (FR/H/XXX/WS/16, Abschluss 17.12.2014) wurde aufgrund der Bewertung neuer Daten zur Sicherheit der Anwendung von Metformin bei Patienten mit Niereninsuffizienz die Grenze für die Kreatinin-Clearance, ab welcher Metformin kontraindiziert ist, von vormals < 60 ml/min (bzw. eGFR < 60/ 1.73m2) auf jetzt < 45 ml/min (bzw. eGFR < 45 ml/min /1.73m2) abgesenkt. Dies bedeutet, dass Patienten mit einer Nierenfunktionseinschränkung Grad 3a in Zukunft mit Metformin behandelt werden ml/min können, vorausgesetzt, es bestehen keine anderen Erkrankungen, die das Risiko für eine Laktazidose erhöhen. Die maximale Tagesdosis für diese Patienten ist auf 1000 mg beschränkt, gegeben in zwei Einzeldosen. Die Nierenfunktion muss engmaschig kontrolliert werden (alle 3-6 Monate). Metformin muss sofort abgesetzt werden, wenn die Kreatinin-Clearance unter 45 ml/min (bzw. eGFR < 45 ml/min /1.73m2) fällt.

Besondere Aufmerksamkeit ist in Situationen erforderlich, in denen sich Nierenfunktion akut verschlechtern kann, z.B. bei Dehydratation (schwere Diarrhoe oder Erbrechen) oder bei Einleitung einer Therapie mit Antihypertensiva oder Diuretika und zu Beginn einer Therapie mit nichtsteroidalen Antiphlogistika (NSAID).
Ärzte sollten auch ihre Patienten auf das Risiko und die Symptome einer Laktatazidose hinweisen.

Derzeit werden die neuen Empfehlungen in die Fach- und Gebrauchsinformation der in Deutschland zugelassenen metforminhaltigen Arzneimittel umgesetzt. Die verabschiedeten Referenztexte finden Sie hier:

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) abgerufen werden:

Metformin and metformin-containing medicines

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