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Routinesitzung gemäß § 63 AMG

Auf der mindestens zweimal jährlich im BfArM stattfindenden Routinesitzung gem. § 63 AMG findet ein Informationsaustausch über aktuelle Probleme der Arzneimittelsicherheit zwischen den Stufenplanbeteiligten statt. Ab der 57. Sitzung wird gemäß § 77a Abs. 2 AMG ein Ergebnisprotokoll mit Vortragsfolien hier veröffentlicht.

Teilnehmer sind BfArM, PEI, BVL, zuständige Stellen in den Bundesländern, ZLG, BMG, BMVg, BMELV, Arzneimittelkommissionen der Heilberufe, Verbände der pharmazeutischen Industrie, Patientenbeauftragte(r) und ein/e Vertreter(in) der Pharmakovigilanzzentren.


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