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Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht

Bei Bedarf tagt der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht nach § 53 AMG. Er beschließt Empfehlungen zu Anträgen auf Änderung der „Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel“.Hier finden Sie:

  1. Verordnungen und andere Dokumente, die die Apothekenpflicht betreffen

  2. Protokolle

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