Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit)

Aktualisiert: 19.03.2008Erstellt: 15.04.2005

Die Kenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln sind zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zulassung nicht vollständig. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die klinische Erprobung eines Arzneimittels an einer relativ geringen Zahl von Patienten durchgeführt wird. Diese Patienten sind zudem unter verschiedenen Aspekten für die klinische Prüfung besonders ausgewählt worden und repräsentieren in der Regel nicht den Durchschnittspatienten in Arztpraxen. Seltene oder sehr seltene unerwünschte Wirkungen, Wechselwirkungen oder andere Gefahren im Zusammenhang mit der Arzneimittelanwendung können also in klinischen Prüfungen üblicherweise nicht erkannt werden. Insbesondere schwerwiegende seltene unerwünschte Wirkungen sind für die Gesamtbewertung eines neuen Arzneimittels von großer Bedeutung. Neue Erkenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln können sich auch noch lange Zeit nach ihrer Zulassung ergeben und hängen von neuen Entwicklungen in der medizinischen Wissenschaft ab.




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18.03.2010 Tamoxifen: Wechselwirkung mit SSRIs (Serotonin-Wiederaufnahmehemmern)

In einer kanadischen Kohortenstudie wurde gezeigt, dass der Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) Paroxetin die Wirkung von Tamoxifen in der Hormonbehandlung eines Mammakarzinoms herabsetzen kann (BMJ 2010; 340:c693). Bei gleichzeitiger Verabreichung von Tamoxifen und Paroxetin ergab sich eine Erhöhung der Brustkrebssterblichkeit.
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15.03.2010 Rote-Hand-Brief zu REGRANEX® (Wirkstoff: Becaplermin): Erweiterung der bestehenden Kontraindikationen

Kontraindikation für REGRANEX® (Wirkstoff: Becaplermin) bei Patienten mit malignen Erkrankungen.
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12.03.2010 Rote-Hand-Brief zu Aclasta® (Wirkstoff: Zoledronsäure): Berichte über Nierenfunktionsstörungen und Nierenversagen

Ergänzende Sicherheitsinformationen zu Berichten über Nierenfunktionsstörung und Nierenversagen unter Aclasta®.
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11.02.2010 Ciprofloxacin-haltige Generika: Übertragung der Ergebnisse des Harmonisierungsverfahrens für den Originator auf die Generika

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Datum vom 29. Januar 2010 die Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission zu Ciprofloxacin für die Generika empfohlen. Die Entscheidung beinhaltet u.a. die Streichung der Indikationen Akute Sinusitis und Selektive Darmdekontamination bei immunsupprimierten Patienten sowie die Aufnahme zusätzlicher Warnhinweise für andere Indikationen. Darüber hinaus wurden alle risikorelevanten Abschnitte der Produktinformationen überarbeitet und an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst.
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08.02.2010 Info-Brief zu Protopic® (Wirkstoff: Tacrolimus): Empfehlungen zur Kontrolle der Erhaltungstherapie

Wichtiger Hinweis zur Sicherheit von PROTOPIC® Salbe (enthält 0,03 % oder 0,1 % Tacrolimus) und Empfehlungen zur Kontrolle der Erhaltungstherapie.
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02.02.2010 Ergebnisprotokoll der 65. Routinesitzung vom 12.11.2009

Das BfArM gibt das Ergebnisprotokoll der 65. Routinesitzung vom 12.11.2009 bekannt.
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01.02.2010 Info-Brief zu Keppra® (Wirkstoff: Levetiracetam): Geänderte Dosierungsanleitung

Geänderte Dosierungsanleitung zur Anwendung bei Kindern und Erwachsenen gültig.
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25.01.2010 Sibutramin-haltige Arzneimittel: Ruhen der Zulassung aufgrund eines erhöhten Risikos für kardiovaskuläre Ereignisse
 

Das BfArM informiert darüber, dass der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ein Ruhen der Zulassung für Sibutramin-haltige Arzneimittel für erforderlich hält.
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19.01.2010 6. Bekanntmachung zur Anzeige von Nebenwirkungen und Arzneimittelmissbrauch nach §63b Abs. 1 bis 9 des Arzneimittelgesetzes (AMG)

Aufgrund von Änderungen des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist (sog. 15. AMG-Novelle), war eine Überarbeitung der bisher gültigen 5. Bekanntmachung notwendig.
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14.01.2010 Ketoprofen-haltige Arzneimittel zur topischen Anwendung: Risikoverfahren nach Art. 107 der RL 2001/83/EG

Das BfArM informiert im Rahmen eines Stufenplanverfahrens, Stufe II, über die Einleitung eines Risikobewertungsverfahrens nach Artikel 107 der Richtlinie 2001/83/EG. Gegenstand der Bewertung ist der von der französischen Behörde Afssaps vorgelegte Bericht über photosensitive Reaktionen im Zusammenhang mit Ketoprofen-haltigen Arzneimitteln zur topischen Anwendung.
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11.01.2010 PSUR Worksharing Projekt: Bewertung des Wirkstoffes Atracurium

Für den Wirkstoff Atracurium steht die Bearbeitung eines PSURs im Rahmen des PSUR Worksharing Projektes der Heads of Medicines Agenties (HMA) an. Das BfArM hat in diesem Verfahren die Funktion als P-RMS übernommen. Firmen, die bezüglich des o.g. Wirkstoffes am PSUR Worksharing Projekt teilnehmen möchten, sind aufgefordert, einen PSUR einzureichen.
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05.01.2010 Sibutramin-haltige Arzneimittel: Risikobewertungsverfahren nach Art. 107 der Richtlinie 2001/83/EG

Das BfArM informiert im Rahmen eines Stufenplanverfahrens, Stufe II, über die Einleitung eines Risikobewertungsverfahrens nach Art. 107 der RL 2001/83/EG. Gegenstand der Bewertung ist die kürzlich beendete Sibutramine Cardiovascular Outcome (SCOUT)-Studie.
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22.12.2009 PSUR Worksharing Projekt: Bewertung der PSURs zum Wirkstoff Sibutramin ausgesetzt

Der Data Lock Point (DLP) für Sibutramin im PSUR Worksharing Projekt ist der 30.11.2009. Aufgrund des laufenden Bewertungsverfahrens nach Artikel 107 der Richtlinie 2001/83/EC wird jedoch von einer Bewertung des Stoffes im Rahmen des PSUR Worksharing Projektes derzeit abgesehen.
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18.12.2009 Sibutramin: Neue Studiendaten werden bewertet

Bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA nimmt der Ausschuss für Humanarzneimittel CHMP zur Zeit eine Bewertung von Risiken des Wirkstoffes Sibutramin vor. Anlass sind vorläufige Ergebnisse einer großen in mehreren Ländern durchgeführten Langzeitstudie (SCOUT-Studie), an der ungefähr 10.000 Patienten mit erheblichem Übergewicht teilnahmen.
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15.12.2009 Antipsychotika: Thromboembolie-Risiko; zusätzlich erhöhtes Mortalitätsrisiko für Demenzpatienten durch konventionelle Antipsychotika

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hält es für erforderlich, die Produktinformationen aller Antipsychotika in den Abschnitten „Warnhinweise“ und „Nebenwirkungen“ zu ergänzen. Die Risiken konventioneller Antipsychotika hinsichtlich Mortalität bei Demenzpatienten und für das Auftreten von venösen Thromboembolien (VTE) sowie für das Auftreten von cerebrovaskulären Ereignissen bei Anwendung aller Antipsychotika (konventioneller und atypischer) wurden in der EU neu bewertet. Pharmazeutische Unternehmer erhalten im Rahmen einer schriftlichen Anhörung nach dem Stufenplan, Stufe II, Gelegenheit zur Stellungnahme.
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15.12.2009 Rote-Hand-Brief zu Fluorescein Alcon® 10 % (Wirkstoff: Fluorescein-Natrium): Chargenrückruf

Alcon Pharma GmbH ruft in Deutschland die Chargen 160621F bis 165639F zurück. Es wird ein Rote-Hand-Brief mit Anlage versendet.
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10.12.2009 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor dem Erwerb von Arzneimitteln aus unsicheren Internet-Quellen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt im Zusammenhang mit aktuellen Ermittlungen nochmals davor, Arzneimittel aus unsicheren Internet-Quellen zu erwerben.
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08.12.2009 Aristolochiaceae-haltige Arzneimittel, die unter Verwendung von Pflanzen der Gattungen Asarum, Aristolochia, Saruma und Thottea hergestellt werden: Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Anhörung Stufe II

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beabsichtigt, den Widerruf der Zulassung/Registrierung für diese Arzneimittel bis einschließlich der 10. Dezimalpotenz anzuordnen. Es erfolgt eine schriftliche Anhörung nach dem Stufenplanverfahren, Stufe II.
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01.12.2009 Pulmax 200µg®: Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Anhörung Stufe II

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beabsichtigt das Ruhen der Zulassung für das Arzneimittel Pulmax, befristet auf 18 Monate, anzuordnen. Es erfolgt eine schriftliche Anhörung nach dem Stufenplanverfahren, Stufe II.
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26.11.2009 Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG

Tagesordnung für die 64. Sitzung
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UAW-Meldebogen

Meldebogen für Verdachts- fälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen

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